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Unterlagen zur Elbbrücke liegen länger aus

Verlängerung soll Formfehler beim laufenden Raumordnungsverfahren korrigieren

Hansestadt, 13.12.2012 - Der Landkreis Lüneburg hat die Abgabefrist für Stellungnahmen zum Bau der Elbbrücke bei Neu Darchau verlängert: Noch bis zum 8. Februar 2013 kann sich jeder - also interessierte Bürger, Behörden, Träger öffentlicher Belange und andere Stellen - schriftlich zu dem Vorhaben äußern. Grund für die Verlängerung ist ein Formfehler: Die Gemeinde Neu Darchau hatte während der ursprünglichen Auslegungszeit, die am 17. Dezember 2012 geendet hätte, ihr Büro für eine Woche geschlossen, so dass Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen dort nicht einsehen konnten.

Wer sich für den Bau der Elbbrücke bei Neu Darchau interessiert und sich am Raumordnungsverfahren beteiligen möchte, hat ab dem 21. Dezember 2012 bis zum 25. Januar 2013 noch einmal Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen. Dazu zählen Kartenmaterial mit den verschiedenen Trassenführungen, die Verkehrs-, Schall- und Umweltgutachten sowie eine Untersuchung der regionalwirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Elbbrücke bei Neu Darchau.

Die Unterlagen liegen nun montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung unter Telefon 04131-26-1644 in der Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 8, Gebäude 3, Zimmer 206, aus. Am 24. und 31. Dezember ist die Kreisverwaltung geschlossen. Zudem können sich Bürger bei der Gemeinde Amt Neuhaus, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue über den Bau der Elbbrücke informieren. Um geänderte Öffnungszeiten über die Feiertage auszugleichen, hat der Landkreis die gesetzlich vorgesehene Auslagezeit von vier Wochen zusätzlich um eine Woche bis zum 25. Januar 2013 verlängert.

Das jetzt eingeleitete Raumordnungsverfahren dauert sechs Monate und schließt bei positivem Ausgang mit einer landesplanerischen Feststellung des Trassenverlaufs ab. Die konkrete Planung bleibt dem Planfeststellungsverfahren überlassen. Erst der Planfeststellungsbeschluss gibt das erforderliche Baurecht, ähnlich der Baugenehmigung bei einem Haus. Ob dieses Planfeststellungsverfahren nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens begonnen wird, hängt auch vom Ausgang der Bürgerbefragung am 20. Januar 2013 ab.

Die vollständigen Unterlagen sind auch unter www.lueneburg.de /elbbruecke abrufbar.