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"Wir nehmen den Hinweis sehr ernst"

Landesregierung schließt Erdgasförderung als Grund für Erdbeben in Verden nicht aus

Hannover, 13.12.2012 - Zu dem möglichen Zusammenhang zwischen einem Erdbeben im Landkreis Verden am 22. November und der dortigen Erdgasförderung hat sich jetzt Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode geäußert. Die Landesregierung nehme den Hinweis sehr ernst, sagte der Minister. Das zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sei mit der umgehenden Aufklärung des Sachverhalts befasst, heißt es in einer heute herausgegebenen Mitteilung des Wirtschaftsministeriums. Eine Gefahr für die in der Region lebenden Menschen bestehe nicht.

Am 22. November 2012 kam es bei Langwedel im Landkreis Verden zu einem Erdbeben der Stärke 2,8. Die genauen Ursachen werden derzeit erforscht. Obwohl die laufenden Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Hannover, in einer ersten Stellungnahme vom 12. Dezember 2012 festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der konventionellen Erdgasförderung und dem seismischen Ereignis wahrscheinlich ist.

"Es besteht keine Gefahr für die in der Region lebenden Menschen, aber ein 'weiter so' darf und wird es nicht geben", sagte Bode.

Die in dieser Region tätigen Förderunternehmen wurden jetzt aufgefordert, mögliche Zusammenhänge zwischen der Erdgasförderung und den registrierten seismischen Ereignissen darzustellen und erhobene Daten zur Analyse und Bewertung dem LBEG zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollen die Unternehmen darlegen, ob die Verpressung von Lagerstättenwasser zu seismischen Ereignissen führt. Ferner sollen die Unternehmen ihre Informationen aus seismischen Überwachungen sowie der Erdgasförderung für eine unabhängige Beurteilung zur Verfügung stellen.

Das LBEG soll zusammen mit der BGR dieses sowie weitere registrierte seismische Ereignisse in Niedersachsen auswerten, um mögliche Einflüsse der Erdgasförderung bei der Entstehung von Erdbeben zu analysieren, teilte das Wirtschaftsministerium weiter mit.

"Nach der Bewertung der vorliegenden Daten ist zu klären, unter welchen Rahmenbedingungen die Erdgasförderung in dieser Region weiter stattfinden kann", sagte Bode. Ein zentraler Erdbebendienst, den das LBEG zum 1. Januar 2013 einrichten wird, soll den Erdbeben in Niedersachsen weiter nachgehen. Neben der Registrierung stehen Fragen zur Entstehung und Herdtiefe von Erdbeben im Vordergrund. Hierzu werden Erdbeben ausgewertet und z.B. mit Datum, Ort, Tiefe, Intensität und weiteren Parametern verzeichnet.

"Wir brauchen außerdem eine staatliche Ombudsstelle, an die sich betroffene Bürgerinnen und Bürger aus den Fördergebieten wenden können. Über die konkrete Ausgestaltung werden wir demnächst informieren", kündigte Bode weiter an.

|| Kommt Fracking-Moratorium jetzt doch noch? || 

Ob die jüngsten Ereignisse den Wirtschaftsminister doch noch bewegen, sich einem Fracking-Moratorium anzuschließen, wie es kürzlich von der Umweltministerkonferenz beschlossen wurde, bleibt abzuwarten. Bislang lehnte Bode ein solches Moratorium ab (LGheute berichtete). Der Kreistag will in seiner kommenden Sitzung am 17. Dezember über eine Resolution abstimmen, mit der ein Fracking-Stopp auf politischer Ebene gefordert werden soll.

Auf Antrag von SPD und Grünen stimmte der Niedersächsische Landtag in der jüngsten Plenarwoche über den Umgang mit unkonventioneller Gasförderung, der sogenannten Fracking-Technologie, ab. "Wir müssen hierzu feststellen, dass die derzeitige Rechtslage auf Bundesebene völlig veraltet ist und damit Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bürgerbeteiligung verhindert werden", sagte kürzlich die Lüneburger Landtagsabgeordnete Andrea Schröder-Ehlers (SPD) dazu.

"Bis die Gesetze verändert und modernisiert sind, darf kein Unternehmen im Bereich von Fracking einfach schon Fakten schaffen", so Schröder-Ehlers. Für die in Nordostniedersachsen gestellten Anträge zur unkonventionellen Gasförderung bedeute dies, dass ein Moratorium geschaffen werden müsse. Außerdem sei in diesem Zusammenhang das anzuwendende Bergrecht zu reformieren, auch müssten verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen und Maßnahmen der Bürgerbeteiligung eingeführt werden.