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Hannover will Reform des Bergschadensrechts

Beweislast bei Schäden durch Tiefenbohrungen soll künftig beim Verursacher liegen

Hannover, 17.01.2013 - Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode setzt sich für eine Reform des Bergschadensrechts ein. Anlässlich der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates machte Bode deutlich, dass eine Umkehr der Beweislast bei Schäden erforderlich sei, die durch Tiefenbohrungen und den Betrieb von Kavernenspeichern entstünden. Derzeit liege die Beweislast bei den Geschädigten, die aber wegen der damit verbundenen Kosten und des Aufwands oft gar nicht in der Lage seien, ein entsprechendes Beweisverfahren führen zu können. Eine Gesetzesreform könnte auch für den Landkreis Lüneburg von Bedeutung sein.

Als Beispiel nannte Bode den einfachen Hausbesitzer, der derzeit nachweisen müsse, dass ein Schaden an seinem Eigentum tatsächlich etwa von einer nahegelegenen Erdgasbohrung kommt. "Das sind Beweisverfahren, die der normale Bürger schlicht nicht führen kann. Das ist enorm teuer und der Aufwand ist gewaltig. Die Beweislast gehört auf die Seite des potentiellen Verursachers - so wie es im Falle von Bergwerken bereits geregelt ist."

|| "Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrlöcher wird zunehmen" ||

In der letzten Sitzung des Bundesrates habe Niedersachsen angekündigt, sich dem Thema der Beweislast für Schäden durch Tiefenbohrungen zur Gewinnung von Bodenschätzen und durch den Betrieb von Kavernenspeichern zu widmen, so Bode. "Wir haben deshalb über den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates einen entsprechenden Antrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, die Regelungen des Bergschadensrechts auf diese Bereiche auszuweiten. Denn die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrlöcher und der Betrieb unterirdischer Kavernenspeicher wird in Zukunft eine größere Rolle spielen."

Um hier die bisher "diffuse Rechtslage", wie es in einer Mitteilung des Ministeriums heißt, mit der erschwerten Beweispflicht des Geschädigten aufzulösen, habe Niedersachsen deshalb diese Änderungen beantragt. Das Bundesberggesetz sieht bereits jetzt eine Beweislastumkehr im Bereich des Schadensrechts vor. "Was für Bergwerke bereits gilt, muss künftig auch für Kavernen und Bohrlöcher gelten", unterstrich Bode abschließend.

|| Konsequenzen für den Landkreis ||

Eine Reform des Gesetzes könnte auch für den Landkreis Lüneburg von Bedeutung sein. Dieser wurde im Herbst letzten Jahres von der niedersächsischen Landesbehörde für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) aufgefordert, eine Stellungnahme zu geplanten Erkundungsbohrungen nach Erdöl oder Erdgas im Landkreis abzugeben. Da hierbei auch die umstrittene Fracking-Technologie zum Einsatz kommt, hatten sich Politiker aus Stadt und Landkreis Lüneburg gegen die Pläne ausgesprochen (LGheute berichtete).

Dass bei Erdgasbohrungen nicht nur Grund- und Trinkwasser gefährdet sein kann, wurde im Dezember deutlich. Im Ort Langwedel im Landkreis Verden ereignete sich im Dezember ein Erdbeben, das vermutlich auf eine nahegelegene Erdgasförderung zurückzuführen ist (LGheute berichtete). Bei der Förderung werden unterirdische Sprengungen vorgenommen, um an erdöl- oder erdgaslagernde Stätten zu gelangen. Mit Blick auf die Folgen für die Hansestadt Lüneburg, die ohnehin schon durch natürliche Bodensenkungen gefährdet ist, warnen Politiker vor dem Einsatz dieser Fördertechnik.