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Landkreis wehrt sich gegen Fracking

Kreisausschuss beschließt Dringlichkeitsantrag - Landrat soll Widerspruchsmöglichkeit prüfen lassen

Lüneburg, 29.01.2013 - Der Landkreis Lüneburg will sich gegen die vom Landesamt für Geologie, Bergbau und Energie (LBEG) erteilte Genehmigung für zwei Unternehmen zur Aufsuchung von Erdöl oder Erdgas zur Wehr setzen. In seiner heutigen Sitzung hat der Kreisausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung Landrat Manfred Nahrstedt per Dringlichkeitsantrag beauftragt, die Rechtslage zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch gegen die erteilte Genehmigung einzulegen.

Wie berichtet, hatte das LBEG am 21. Januar den Unternehmen eine sogenannte Aufsuchungserlaubnis erteilt. Danach können die Unternehmen, die für die beiden Erlaubnisfelder "Lüneburg" und "Oldendorf" im vergangenen Jahr einen entsprechenden Antrag gestellt hatten, mit vorbereitenden Maßnahmen zur Erkundung und gegebenenfalls Förderung von Erdöl- oder Erdgasvorkommen in diesen Gebieten beginnen. Da seitens des Landkreises befürchtet wird, dass bei einer Förderung auch die umstrittene Fracking-Technologie zum Einsatz kommt, hatte er sich bereits per Resolution gegen die Fracking-Technologie ausgesprochen (LGheute berichtete).

"Unser Kreisgebiet mit all seinen Trinkwasser- und Naturschutzgebieten ist hierfür gänzlich ungeeignet. Außerdem ist die Methode des Fracking auch in der Öffentlichkeit und Wissenschaft weiter umstritten", heißt es in dem einstimmig beschlossenen Dringlichkeitsantrag. Auch in der Stellungnahme, die der Landkreis im Rahmen der Aufsuchungserlaubnis gegenüber dem LBEG abgegeben hatte, wurde auf die Bedenken und Einwendungen gegen diesen Vorgang hingewiesen.

Als "unakzeptabel" bezeichnet der Ausschuss auch die Informationspolitik des LBEG. Dieses hatte den Unternehmen die Genehmigung erteilt, ohne den Landkreis zuvor über seine Entscheidung informiert zu haben. "Wir fordern für die Zukunft nachdrücklich, rechtzeitig und umfassend über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert zu werden", so der Ausschuss.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisausschusses soll jetzt ein Anwaltsbüro eingeschaltet werden, um die Rechtswahrung und Sachlage zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch beim LBEG gegen die erteilte Aufsuchungserlaubnis einzulegen.