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Landkreis wartet auf die Kostenschätzung

Erster Kreisrat informiert über aktuellen Stand zur Elbbrücke

Lüneburg, 12.02.2013 - Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr will in Kürze eine Stellungnahme zur Kostenschätzung für die geplante Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau abgeben. Dies teilte Erster Kreisrat des Landkreises Lüneburg, Jürgen Krumböhmer, anlässlich einer erweiterten Vorstandssitzung des "Fördervereins Brücken bauen" kürzlich in Darchau mit. Am 20. Februar ist der Landkreis in dieser Sache zu einem Gespräch nach Hannover eingeladen worden.

Die angekündigte Kostenschätzung wird von Vielen mit Spannung erwartet, da daraus vermutlich deutlich wird, wie hoch der Kostenanteil des Landkreises an den Bau- und Planungskosten der Elbbrücke sein wird. Bislang geht der Landkreis von einem Eigenanteil von knapp 10 Millionen Euro aus. Für Landrat Manfred Nahrstedt stellt dieser Betrag die zumutbare Obergrenze dar. Er sieht für den Fall, dass es teurer werden sollte das Land in der Pflicht, "denn der Landkreis kann die Kosten für die Brücke nicht alleine tragen".

Erst Ende Januar konnten die Bewohner des Landkreises Lüneburg darüber abstimmen, ob und zu welchen Bedingungen sie dem Bau der Elbbrücke zustimmen. Danach votierten 49,5 Prozent für den Bau der Brücke, 22,4 Prozent sprachen ebenfalls für das Projekt aus, sofern der Kostenanteil des Landkreises 10 Millionen Euro nicht übersteigt, und 28,1 Prozent stimmten gegen die Brücke (LGheute berichtete).

Wie der Erste Kreisrat in der Vorstandssitzung weiter mitteilte, habe die Zusicherung des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff aus dem Jahre 2008, 75 Prozent der Baukosten nach dem Entflechtungsgesetz und 1,3 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung zu stellen, nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Bestand. Auch die mit der Gemeinde Neu Darchau getroffene Brückenvereinbarung sei nicht kündbar.

Krumböhmer geht davon aus, dass das Raumordnungsverfahren im ersten Halbjahr 2013 abgeschlossen sein wird. Die landesplanerische Feststellung des Trassenverlaufs könne nicht mehr beklagt werden, allerdings sei der Trassenverlauf selber noch im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses überprüfbar.

Die Einleitungs des Planfeststellungsverfahrens hatte vor kurzem die CDU-Kreistagsfraktion beantragt (LGheute berichtete). Grundsätzlich, so Krumböhmer, könne der Betriebs- und Straßenbauausschuss des Kreistags auf Antrag des kreiseigenen Betriebs "Straßenbau und -unterhaltung" das Planfeststellungsverfahren eröffnen. Wegen der politischen Bedeutung seien diese Punkte aber bisher vom Kreistag beschlossen worden.

Die Kostenberechnung des Planfeststellungsverfahrens wird Grundlage und Voraussetzung sein, entsprechende Förderanträge stellen zu können. Die Möglichkeit einer EU-Förderung sei in der Vergangenheit bereits geprüft worden,  Chancen hätten sich aber nicht ergeben, teilte Krumböhmer gegenüber dem Verein mit.