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Wirtschaft fordert Korrekturen beim Rundfunkbeitrag

Kammer fordert vorzeitige Überprüfung der Beiträge - "Keine Sonderregelungen für Kommunen"

Lüneburg, 13.02.2013 - Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade fordert erneut Korrekturen bei der Festlegung der Rundfunkbeiträge für Handwerksbetriebe sowie mehr Transparenz bei der Beitragserhebung und ein Vorziehen der erst Ende 2014 vorgesehenen Überprüfung der Rundfunkbeiträge. Zugleich warnt der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Norbert Bünten, vor Sonderregelungen für Kommunen. Aufgrund der auch in den Kommunen erheblich gestiegenen Mehrkosten fordern diese bereits für sich eine Reduzierung des Rundfunkbeitrags.

Wie die Handwerkskammer jetzt mitteilt, würden auch die Handwerksbetriebe unter den zusätzlichen Belastungen leiden, die ihnen durch den neuen Rundfunkbeitrag aufgebürdet werden. Die Beträge gingen in die Hunderte oder Tausende und würden für einige Handwerksbetriebe sogar mehrere Zehntausend Euro pro Jahr betragen. 

|| "Politik weitgehend beratungsresistent" ||

Bereits bei der Ausgestaltung des neuen Modells zur Rundfunkfinanzierung im Jahr 2010 hatte die Handwerkskammer auf solche Auswüchse hingewiesen und Alarm geschlagen. "Wir haben damals als erste einen Gebührenvergleichsrechner entwickelt und ins Internet gestellt. Aus den zahlreichen Rückmeldungen der Betriebe war schnell klar, dass es durch das neue Modell ab 2013 zu erheblichen Mehrbelastungen kommen wird", sagt Norbert Bünten.

Den Hauptgeschäftsführer ärgert, dass sich die Politik damals in intensiven Gesprächen trotz nachweislicher Beispielrechnungen weitgehend beratungsresistent gezeigt habe. Lediglich die Beschäftigtenstaffelung sei etwas angepasst, die Lehrlinge und die Minijobber aus der Berechnung der Mitarbeiterzahl herausgenommen und ein Fahrzeug je Betriebsstätte freigestellt worden.

|| "Keine Sonderregelungen für Kommunen" ||

Bünten warnt davor, dass jetzt womöglich für Kommunen oder einzelne Sektoren Sonderregelungen geschaffen werden. "Die Kommunen und die Wirtschaft sitzen im gleichen Boot. Wenn jetzt beide gleichermaßen die Schieflage zu spüren bekommen, die das neue Rundfunkfinanzierungsmodell verursacht, dann müssen sie gemeinsam auftreten, damit dessen grundsätzliche Konstruktionsfehler behoben werden", fordert der Kammerhauptgeschäftsführer.

Problematisch sei von Anfang an gewesen, dass der Rundfunkbeitrag für jede einzelne Betriebsstätte und die dortigen Mitarbeiter separat berechnet werde. Dadurch käme es jetzt für Filialbetriebe bei gleicher Gesamtbeschäftigtenzahl zu erheblichen Mehrbelastungen gegenüber Unternehmen mit nur einem Standort. "Auch die zusätzliche pauschale Einbeziehung der Firmenfahrzeuge halten wir nach wie vor für nicht sachgerecht", so Bünten weiter.

Dabei handele es sich um eine Doppelerfassung, denn die Fahrer würden bereits über den Betriebsstättenansatz als Mitarbeiter erfasst. Viele Handwerksbetriebe müssten nun zusätzlich für ihre Fahrzeuge zahlen, obwohl darin oftmals nicht einmal ein Radio vorhanden sei.

Bünten fordert, die für Ende 2014 vorgesehene Evaluation des neuen Beitragsmodells vorzuziehen. "Das muss früher kommen und dabei sollten die Vertreter der betroffenen Nutzergruppen - Wirtschaft, Kommunen und Bürger - mit einbezogen werden."

|| Zu enge Auslegung und unzureichende Transparenz ||

Die Handwerkskammer kritisiert außerdem eine zu enge Auslegung des neuen Modells und unzureichende Transparenz bei der Beitragserhebung durch den neuen Beitragsservice, der die GEZ abgelöst hat. So gebe es immer wieder strittige Fälle, wenn verschiedene Unternehmen an einer Betriebsstätte die gleichen Räumlichkeiten nutzen.

Auch hätten sich Betriebe bei der Handwerkskammer gemeldet, für die die Beitragsabbuchung auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar war. Bünten empfiehlt daher den Betrieben: "Falls kein detaillierter Beitragsbescheid vorliegt, aus dem die Berechnung klar hervorgeht, sollte er unbedingt beim Beitragsservice der Rundfunkanstalten angefordert werden. Die Betriebe sollten sorgfältig überprüfen, ob die Angaben zu Betriebsstätten, Beschäftigten und Fahrzeugen richtig wiedergegeben sind."

Insbesondere bei der Zahl der beitragspflichtigen Fahrzeuge hätten womöglich eine Reihe von Betrieben bei ihrer Meldung zu viele angegeben und nicht berücksichtigt, dass ein Fahrzeug je Betriebsstätte befreit sei und deshalb nicht gemeldet werden müsse. Eventuelle Korrekturen sollten dem Beitragsservice umgehend gemeldet werden.

Unternehmen erhalten unter der offiziellen Seite des Beitragsservice der Rundfunkanstalten www.rundfunkbeitrag.de nähere Informationen zur Definition der Betriebsstätte, der zu meldenden Beschäftigten und der beitragspflichtigen Fahrzeuge. Zudem hält die Handwerkskammer ein kurzes Merkblatt vor, das unter www.hwk-bls.de in der Rubrik Interessenvertretung/Schwerpunktthemen heruntergeladen werden kann. Ansprechpartner bei der Kammer ist Frank Ahlborn, Telefon 04131 712-103, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..