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Das Ringen um die Elbbrücke geht weiter

Verwirrende Antragslage im Kreistag - CDU: Ergebnis der Bürgerbefragung würdigen

Lüneburg, 26.02.2013 - Ein dickes Paket mit Anträgen zur geplanten Elbbrücke bei Neu Darchau hat der Landkreis Lüneburg zur kommenden Kreistagssitzung am 4. März geschnürt. Neben zwei Anträgen von der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion und einem Antrag der Fraktion FDP/Die Unabhängigen hat auch der Landkreis selbst einen Beschlussvorschlag verfasst. Im Kern geht es zwar bei allen Anträgen und Beschlussvorschlägen um das weitere Vorgehen beim Thema Elbbrücke, doch mit unterschiedlichen Gewichtungen. Warum dies nun in einem einzigen Tagesordnungspunkt zusammengefasst worden ist, kann zumindest die CDU nicht nachvollziehen.

|| CDU/Bündnis 21 RRP: Planfeststellungsverfahren einleiten ||

Doch der Reihe nach: Kurz nach der Bürgerbefragung zur Elbbrücke hatte die Kreistagsfraktion von CDU/Bündnis 21 RRP einen Antrag zur Sitzung des Straßenbauausschusses am 12. Februar gestellt. Darin hatte die Fraktion mit Blick auf das Ergebnis der Bürgerbefragung am 20. Januar beantragt, den Betrieb für Straßenbau und -unterhaltung (SBU) zu beauftragen, beim Landkreis die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zu beantragen. In der Sitzung wurde dann beschlossen, diese Entscheidung nicht vom Ausschuss, sondern vom Kreistag in seiner Sitzung am 29. April 2013 treffen zu lassen (LGheute berichtete).

Hintergrund für die späte Terminierung war die Erwartung, dass sich die zuständige Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover bis dahin zu einer Kostenschätzung für den Bau der Brücke geäußert haben wird. Von dieser Kostenschätzung hatte sich der Landkreis Angaben darüber erhofft, wie hoch der Eigenanteil des Landkreises an den Kosten für die Brücke sein wird.

Doch diese Hoffnung wurde in der vergangenen Woche getrübt. Wie berichtet, sieht sich die Landesbehörde aufgrund der ihr bis jetzt vorliegenden Unterlagen nicht in der Lage, eine belastbare Kostenschätzung abgeben zu können. Ergänzend machte Hannover deutlich, dass für die weitere Planung neue Vorgaben - darunter höhere Anforderungen an die Tragkraft der Brücke sowie geänderte Brückenkonstruktionen aufgrund geänderter Hochwassermarken der Elbe - zu berücksichtigen seien, die zu einer Erhöhung der geplanten Kosten führen können.

|| FDP/Die Unabhängigen: Brückenprojekt zügig vorantreiben ||

Ebenfalls für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens hat sich auch die Fraktion FDP/Die Unabhängigen ausgesprochen. Hierzu hat sie einen entsprechenden Antrag zur kommenden Sitzung am 4. März eingebracht. Auch sie beruft sich dabei auf das "überwältigende und eindeutige Votum der Wähler in der Bürgerbefragung", wie es in dem Antrag heißt. Sie beantragt daher, "die entsprechenden Schritte einzuleiten, um die Realisierung des geplanten Brückenprojekts zügig voranzutreiben."

|| CDU/Bündnis 21 RRP: Ergebnis der Bürgerbefragung zur Kenntnis nehmen ||

Für CDU/Bündnis 21 RRP aber ist die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nur die eine Seite der Medaille. "Uns ist unabhängig von dieser eher 'technischen' Frage vor allem eins wichtig: den Bürgern ein deutliches und klares Signal zu geben, wie der Landkreis mit dem Ergebnis der Bürgerbefragung umgeht", sagt Alexander Blume, Vorsitzender der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion.

Um dieses Signal geben zu können, hat die Fraktion Mitte Februar einen eigenen Antrag für die Sitzung am 4. März vorgelegt. Darin wird gefordert, das Ergebnis der Bürgerbefragung umzusetzen und mit dem Bau der Brücke zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beginnen. 

"Ohne unseren Antrag hätte das Ergebnis der Bürgerbefragung noch nicht einmal auf der Tagesordnung gestanden", wundert sich Blume. "Erst wird mit großem Aufwand eine Bürgerbefragung durchgeführt, und dann soll über das Ergebnis noch nicht einmal gesprochen werden? Das kann nicht sein."

Dass dieser Antrag aber zusammen mit den beiden anderen Anträgen in einen Topf geworfen worden ist und in einem gemeinsamen Tagesordnungspunkt behandelt werden soll, kann der Fraktionsvorsitzende nicht nachvollziehen. "Wir haben zwei unterschiedliche Anträge mit unterschiedlichen Betrachtungen eingebracht, die auch unterschiedlich zu behandeln sind", so Blume.

|| Kreisverwaltung: Mit Modulen schrittweise vorgehen ||

Dritter beim Paket Elbbrücke am 4. März ist die Kreisverwaltung selbst. Mit einem eigenen Beschlussvorschlag soll der SBU beauftragt werden, das Ingenieurbüro WKC aus Hamburg mit weiteren Planungsschritten zu betrauen, um die von Hannover empfohlene vertiefende Kostenbetrachtung für Planung und Bau der Elbbrücke vornehmen zu können.

Hierbei sollen dann neben der bereits genannten Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben auch Vorschläge der zuständigen Landesbehörde zur Kostensenkung geprüft werden. Wie die Kreisverwaltung jetzt mitteilt, habe die Behörde in Hannover auch Vorschläge zu einer möglichen Kostensenkung gemacht. "So könne wegen der Nähe zu den geschützten Bereichen im Biosphärenreservat eine Schrägseilbrücke eine Alternative zur Stabbogenbrücke sein, weil der Aufwand während der Bauphase geringer ausfallen und auch mit geringeren Ausgleichsmaßnahmen gearbeitet werden könnte", heißt es in der Vorlage.

Allerdings, so die Kreisverwaltung, soll noch nicht mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung begonnen werden. Stattdessen sollen einzelne Module einer solchen Planung schrittweise beauftragt werden, "um je nach Ergebnis über die weitere Beauftragung zu befinden." Auch sollte mit den Planungen erst nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens begonnen werden.

|| Steht und fällt die Brücke mit der Ortsumfahrung? ||

In ihrer Erläuterung macht die Verwaltung auch deutlich, dass die geplante Ortsumfahrung von Neu Darchau auch umsetzbar sein müsse. Sollte im Zuge des Raumordnungsverfahrens jedoch das Ergebnis aus dem ersten Planfeststellungsverfahren bestätigt werden, wonach die Trassenführung über die Hauptstraße in Neu Darchau vorzugswürdig ist, "kann diese Planung nicht fortgesetzt werden, weil die Brückenvereinbarung dem entgegen stünde".