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Amtsgericht sucht 123 Schöffen

Lüneburg, 06.03.2013 - Das Amtsgericht hat die Hansestadt Lüneburg gebeten, 123 Lüneburgerinnen und Lüneburger zu benennen, die bereit sind, in den Jahren 2014 bis 2018 das Ehrenamt als Schöffe oder Hilfsschöffe in der Strafgerichtsbarkeit zu übernehmen. Außerdem sollen 78 Jugendschöffen benannt werden. Wer Interesse daran hat, als Laien-Richter bei Verhandlungen vor dem Amts- oder Landgericht dabei zu sein, kann sich ab sofort bei der Hansestadt Lüneburg (Kontakte am Ende dieses Artikels) melden. Interessenten aus dem Landkreis Lüneburg werden gebeten, sich an ihre Gemeinde zu wenden.

"Die Schöffen haben Stimmrecht wie ein Berufsrichter und sind damit ein wichtiger Teil des deutschen Rechtssystems", erklärt Wolfgang Sorger, Leiter des Rechtsamtes der Hansestadt. Es kann allerdings nicht jeder Schöffe, Hilfsschöffe oder Jugendschöffe werden. "Schöffen müssen nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und dürfen zum Stichtag 01.01.2014 nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre sein", erklärt Sorger die Voraussetzungen.

Auf keinen Fall kann Schöffe werden, wer laut Richterspruch kein öffentliches Amt bekleiden kann oder gegen den ein entsprechendes Verfahren läuft. Ausgeschlossen ist auch, wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder laut gerichtlicher Anordnung nur beschränkt über sein Vermögen verfügen kann. "Bei den Jugendschöffen kommt noch hinzu, dass die Interessenten in Sachen Erziehung erfahren sein sollten", so Sorger.

Wer sich als ehrenamtlicher Schöffe engagieren möchte, meldet sich bei der Hansestadt bei Rebecca Dehne, Tel. 04131-309-531 bzw. Angelika Menke, Tel. 04131-309-550 oder bei Interesse am Amt des Jugendschöffen bei Thomas Duda, Tel. 04131-309-381.

Weitere Informationen und Formulare zur Bewerbung um das Schöffenamt gibt es auf www.schoeffenwahl.de (dort unter kommunen).