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Aufstallungspflicht macht Archeregion zu schaffen

Landrat Nahrstedt sucht Gespräch mit Landtagsabgeordneten - Einladung nach Amt Neuhaus

Lüneburg, 07.03.2013 - Mit Beginn der Zugvogel-Saison am 1. März dürfen Hofbesitzer und Privatleute ihr Geflügel nicht mehr im Freien laufen lassen. So will es ein niedersächsisches Gesetz, das damit die Verbreitung der Vogelgrippe verhindern will. Diese Aufstallungspflicht gilt im Landkreis Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht. Landrat Manfred Nahrstedt sieht nun Hofbesitzer und Privatleute in der Archeregion Amt Neuhaus gefährdet und fordert vom Land Niedersachsen eine Ausnahmegenehmigung, bislang allerdings vergebens. Mit einer Einladung ins Amt Neuhaus versucht Nahrstedt die Abgeordneten umzustimmen.

In der Archeregion Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg züchten engagierte Hofbesitzer und Privatleute zahlreiche bedrohte alte Haustierrassen, darunter auch Hühner, Enten und Gänse, die besonders viel Auslauf benötigen. In der Zugvogel-Saison im Frühjahr und Herbst - also 1. März bis 30. April sowie vom 1. September bis 30. November - müssen auch die Tierhalter in Amt Neuhaus ihr Geflügel nach niedersächsischem Gesetz in den Stall sperren, um eine Verbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

"Nur wenige Kilometer von Amt Neuhaus entfernt - in Mecklenburg-Vorpommern - gilt die Aufstallpflicht nicht", sagt Nahrstedt, "das ist für die Bewohner der Archeregion nur schwer nachvollziehbar und bereitet den Haltern alter Geflügelrassen existenzielle Sorgen."

Gestern nun hat der Landrat die Ausschussmitglieder für April oder Mai dieses Jahres nach Amt Neuhaus eingeladen. Er möchte, dass sie sich vor Ort ein Bild von der Situation machen, bevor der neue Landtag über die Änderung der Geflügelpest-Verordnung abstimmt.

In dem Schreiben heißt es: "Zahlreiche Versuche des Landkreises, gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium eine ganzjährige Ausnahme von der Aufstallungspflicht für die Arche-Tierrassen zu ermöglichen, schlugen bisher fehl. Aufgrund der außerordentlich großen wirtschaftlichen Bedeutung der Geflügelwirtschaft für Niedersachsen sehe ich die Notwendigkeit, dass eine solche Ausnahmeregelung nicht nur jeweils ein Landkreis alleine verantwortet, sondern das zuständige Ministerium - vor dem Hintergrund übergeordneter landesweiter Erkenntnisse - eine solche Ausnahmegenehmigung mitträgt."

Da es in der Region keine großen Geflügelbetriebe gibt, sollte das Land eine Ausnahme für die Arche-Tiere unterstützen können, hofft der Landrat.