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Apotheker sollen mehr bekommen

Neues Gesetz soll Landversorgung sicherstellen

Lüneburg/Berlin, 20.04.2013 - In erster Lesung hat der Deutsche Bundestag gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Apothekennotdienstes beraten. Hintergrund ist das Problem der geringen Apothekendichte auf dem Land. Dadurch müssten die Apotheken dort häufiger Nacht- und Notdienste anbieten. Um die daraus sich ergebenden Belastungen für die Erbringung und Aufrechterhaltung des Notdienstes zu verringern, sollen Apotheken künftig einen pauschalen Zuschuss aus einem Fonds erhalten.

Der Lüneburger CDU-Bundestagsabgeordnete Eckhard Pols begrüßt den Gesetzentwurf: "Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir besonders unsere Apotheken auf dem Land. Der Apothekennotdienst wird zum Beispiel im Ostkreis Lüneburg und im Landkreis Lüchow-Dannenberg von weniger Patienten in Anspruch genommen als in städtischen Ballungsgebieten. Ein Ziel unserer christlich-liberalen Koalition ist aber gerade die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in dünn besiedelten Gebieten."

Der Zuschuss soll unabhängig von der Inanspruchnahme für jeden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages erbrachten Notdienst gezahlt werden. Die Finanzierung des Zuschusses soll über eine Erhöhung des Festzuschlags erfolgen, den die Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel zur Anwendung bei Menschen erheben. Die Notdienstgebühr von 2,50 Euro, die vom Patienten erhoben wird, wenn er einen Nacht- und Notdienst in Anspruch nimmt, bleibt auch nach dem neuen Gesetzentwurf erhalten.

"Ich wünsche mir eine zügige Umsetzung, nicht nur im Bundestag, sondern vor allem im Bundesrat, damit die Bürgerinnen und Bürger in unserer ländlichen Region auch weiterhin von einer hinreichenden Arzneimittelversorgung profitieren können", so Pols.