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Verhandlung gegen Lüneburger Dealer wird fortgesetzt

Lüneburg, 22.04.2013 - Die 2. große Jugendkammer setzt morgen, 23. April, um 9.30 Uhr im Saal 121 das Verfahren gegen einen 33 Jahre alten Mann aus Lüneburg fort. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in insgesamt 117 Fällen in kleineren Mengen unerlaubt Betäubungsmittel an Minderjährige abgegeben zu haben, um dadurch seinen Lebensunterhalt aufzubessern. Zwischen Anfang August 2011 und Januar 2012 soll er in 92 Fällen in einer Lüneburger Gaststätte an einen damals 15 Jahre alten Jugendlichen Marihuana zum Eigenkonsum abgeben haben.

Ferner soll der Angeklagte im Januar 2012 einen damals 17 Jahre alten Lüneburger gefragt haben, ob er für ihn Marihuana verkaufen wolle. Der Jugendliche soll das Angebot angenommen und in 25 Fällen Marihuana von dem Angeklagten bezogen und anschließend für ihn verkauft haben. Dabei soll er einen kleinen Teil der Drogen selbst konsumiert und im Übrigen den Verkaufserlös bei dem Angeklagten abgeliefert haben.

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Schlussvortrag am dritten Hauptverhandlungstag die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und den Erlass eines Haftbefehls beantragt. Für den Beginn des vierten Hauptverhandlungstages am 23. April ist zunächst das Plädoyer der Verteidigung vorgesehen. Ein Urteil soll im Laufe des Tages verkündet werden.