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Bürgerbefragungen jetzt satzungsfest

Kreistag: Regionales Raumordnungsprogramm wird geändert - Digitalfunk kommt

Lüneburg, 02.05.2013 - Bürgerbefragung, Regionales Raumordnungsprogramm und Digitalfunk waren Themen, mit denen sich der Kreistag in seiner Sitzung am vergangenen Montag zu beschäftigen hatte. Die Änderung der Rahmensatzung für Bürgerbefragungen beschlossen die Mitglieder des Kreistages einstimmig.

In der Satzung werden generelle Regelungen für die Durchführung von Bürgerbefragungen festgesetzt, Änderungen waren unter anderem bei datenschutzrechtlichen Aspekten notwendig. Auch andere Kommunen, die Bürgerbefragungen planen, orientieren sich an den Satzungen des Landkreises Lüneburg.

Regionales Raumordnungsprogramm

Kreisrätin Monika Scherf informierte den Kreistag, über die notwendige 3. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) sowie über die daraus resultierenden allgemeinen Planungsabsichten der Kreisverwaltung. Neue sachliche und rechtliche Bestimmungen in den Bereichen Klimaschutz, Klimawandel, Freiraumstrukturen und Freiraumnutzung müssen in der Regionalplanung künftig berücksichtigt werden, beispielsweise räumliche Aspekte des aktuellen Landschaftsrahmenplans. Deshalb stimmte der Kreistag für die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms.

Digitalfunk

Die Umstellung von analoger auf digitale Funktechnik geht im Landkreis Lüneburg weiter voran: In der Polizeidirektion Lüneburg wird bereits seit Ende 2010 digital gefunkt, die Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Landkreis Lüneburg haben Ende 2011 mit der Beschaffung digitaler Funkgeräte begonnen.

Die Finanzierung des Digitalfunknetzes erfolgt bundesweit gemeinsam durch alle Nutzer, in Niedersachsen belaufen sich die jährlichen Betriebskosten auf 14 Millionen Euro. 30 Prozent dieser Kosten, rund 4,2 Millionen Euro im Jahr, sind von den Landkreisen und kreisfreien Städte zu tragen.

Für den Landkreis Lüneburg ergibt sich ein Kostenbeitrag in Höhe von rund 103.000 Euro pro Jahr. Mit der endgültigen Umstellung auf den Digitalfunk entfallen die Kosten für die Unterhaltung des landkreiseigenen analogen Funknetzes in annähernd gleicher Höhe. Die Teilnahme des Landkreises Lüneburg am Digitalfunk wird in der Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen geregelt, der die Mitglieder des Kreistages einstimmig zustimmten.