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Wasserschutzpolizei Lüneburg jetzt auch für Mittelelbe zuständig

Lüneburg, 01.08.2013 - Mit dem zum 1. Juli in Kraft getretenen Staatsvertrag zwischen den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen überwacht die Wasserschutzpolizei der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Elbe nun auch die Schifffahrt auf der Mittelelbe. Der erweiterte Zuständigkeitsbereich umfasst damit neben der gesamten Länge des Elbe-Seitenkanals, der Jeetzel und der Ilmenau auch den gesamten Abschnitt der Elbe von Schnackenburg bis zur Staustufe Geesthacht, inklusive der Häfen Geesthacht und Lauenburg, teilte die Polizeidirektion Lüneburg gestern mit.

Die Elbe bei Geesthacht wird jährlich von rund 16.000 Schiffen passiert, die aus der Elbe selbst, dem Elbe-Seitenkanal, der Ilmenau und dem Elbe-Lübeck-Kanal kommen oder dort ihre Fahrt fortsetzen.

Die Wasserschutzpolizei übernimmt neben den allgemeinpolizeilichen Aufgaben insbesondere die schiffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben, darunter Kontrollen des gewerblichen und privaten Schiffsverkehrs. Darüber hinaus kümmern sich die Beamten um Umweltdelikte sowie Unfälle im Schiffsverkehr.

Die Wasserschutzpolizei ist grundsätzlich in gleicher Weise wie die allgemeine Polizei zuständig für Gefahrenermittlung und Gefahrenabwehr, Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Eigentumsdelikte, Ermittlungen nach Umweltstraftaten, Verkehrssicherheitsarbeit, Unfallaufnahme, Objekt- und Personenschutz sowie Personen- und Sachfahndung.