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Schon wieder Wahlen

Kreistag legt Termin für Landratswahl auf den 25. Mai fest - Auch Hansestadt favorisiert den Termin

Lüneburg, 24.09.2013 - Die Bürger im Landkreis Lüneburg sollen schon bald erneut an die Wahlurnen treten. Am 25. Mai kommenden Jahres soll die Wahl des Landrats - oder einer Landrätin - des Landkreises für die nächste Amtszeit stattfinden. Diesen Termin hat gestern der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung einstimmig festgelegt. Auch die Stadtverwaltung der Hansestadt Lüneburg favorisiert diesen Termin für die Wahl des Oberbürgermeisters, dessen Amtszeit am 31. Oktober 2014 endet. Der Rat der Stadt wird in seiner Sitzung am 26. September darüber abstimmen. Der Termin für die Wahlen findet dann zeitgleich mit der Europawahl statt.

Sollte eine Stichwahl notwendig werden, so soll diese am Sonntag, 15. Juni 2014, also drei Wochen nach dem ursprünglichen Wahltermin, stattfinden. Eine Stichwahl wird nötig, wenn keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Die beiden Personen, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben, stellen sich dann erneut zur Wahl. Nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz müsste eine Stichwahl eigentlich zwei Wochen nach der Wahl stattfinden. Da auf den 8. Juni 2014 jedoch der Pfingstsonntag, also ein hoher christlicher Feiertag, fällt, erlaubt es das Gesetz, die Stichwahl auf den darauf folgenden Sonntag zu verlegen.

Ein von der Kreistagsfraktion CDU/Bündnis 21 RRP eingebrachter Antrag mit dem Ziel, eine Resolution für die Beibehaltung der achtjährigen Amtszeit für Hauptverwaltungsbeamte zu verabschieden, fand in der Kreistagssitzung am 23. September keine Mehrheit. Insbesondere die Abgeordneten von SPD und Grünen sprachen sich stattdessen für die von der Landesregierung geplante Kürzung der Amtszeit auf fünf Jahre aus - und damit für die mittelfristige Anpassung an die Wahlperioden der Kommunalparlamente. Im Juli hatte die Landesregierung beschlossen, dass die Wahl der Haupverwaltungsbeamten - also der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister - wieder gemeinsam mit den Kommunalwahlen stattindet (LGheute berichtete).