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Wohin mit den Love-Mobilen?

Polizeidirektion ludt zu Austausch über Waldrand-Prostitution ein

Lüneburg, 10.10.2013 - "Love Mobiles" werden die plüschig ausstaffierten Wohnmobile genannt, in denen an Orts- und Waldesrändern Liebe gegen Bares angeboten wird. Sie sind nicht nur vielen ehrbaren Bürgern, sondern immer mehr auch Politik, Polizei und Behörden ein Dorn im Auge. Gestern waren die fahrbaren Bordell-Ableger Thema in der Polizeidirektion Lüneburg. Sie hatte zu einer gemeinsamen Dienstbesprechung eingeladen, an der sowohl die Vertreter der betroffenen Kommunen und Polizeiinspektionen als auch der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr teilnahmen. Thema des Treffens war "Ausübung der Prostitution im öffentlichen Raum".

Angestoßen durch die aktuelle öffentliche Diskussion zum Thema "Love Mobile" sowie die Forderung nach dem Erlass einer Sperrgebietsverordnung hatte die Polizeidirektion Lüneburg über ihre Inspektionen ein aktuelles Lagebild erhoben, dass sie den Teilnehmern gestern präsentierte. Danach verteilen sich 37 Love Mobiles auf den gesamten Bezirk, wobei aktuell einige Landkreise mehr, andere gar nicht tangiert sind. Durch die Polizeidirektion wurde der rechtliche Handlungsrahmen für ein Einschreiten der zuständigen Ordnungsbehörden nach Baurecht, Straßenrecht sowie Wald- und Landschaftsschutzrecht aufgezeigt. Die Polizeibehörde prüft darüber hinaus die Voraussetzungen für den Erlass einer sogenannten "Sperrgebietsverordnung", die als allgemeines Verbot dann in Betracht kommt, wenn Entscheidungen im Einzelfall nicht weiterhelfen.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass es angesichts der Legalisierung der Prostitution seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes Anfang 2002 nicht um eine "Verbannung" der Prostitution aus dem öffentlichen Raum gehen könne. Vielmehr stand der Umgang mit den negativen Begleiterscheinungen der Wohnmobilprostitution im Vordergrund. Dabei fällt die öffentliche Wahrnehmung je nach Standort und Umfeld der Fahrzeuge unterschiedlich aus. Während die meisten Fahrzeuge eher abseits der Wohnbereiche und öffentlichen Parkflächen im Wald stehen, gibt es andere, die sich nahe am Ortsrand befinden.

In der Diskussion sei schnell deutlich geworden, dass hier ein gemeinsames und abgestimmtes Handeln aller Entscheidungsträger gefordert sei. Anderenfalls führten Maßnahmen im Einzelfall lediglich zu einem "Verdrängungseffekt", berichtet die Pressestelle der Polizei über das Treffen. So bestehe Konsens unter den Teilnehmern, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten vor Ort auszuschöpfen.

Die Landkreise, so die Polizei weiter, werden gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden die örtlichen Problemlagen entsprechend der aufgezeigten rechtlichen Möglichkeiten "unter die Lupe" nehmen. Die Ergebnisse sollen noch in diesem Jahr bei einem weiteren "runden Tisch" in Lüneburg präsentiert werden. Dann soll auch abschließend über die Notwendigkeit einer "Sperrgebietsverordnung" entschieden werden.