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CDU geht mit Monika Scherf in die Landratswahl 2014

Parteilose Lüneburger Kreisrätin erzielt beeindruckendes Ergebnis bei der CDU-Kandidatenkür 

Lüneburg, 31.10.2013 - Monika Scherf tritt für die CDU als Kandidatin bei den Landratswahlen 2014 ein. Mit beeindruckender Mehrheit hatte die parteilose Lüneburgerin und amtierende Kreisrätin des Landkreises Lüneburg die auf dem Kreisparteitag der CDU versammelten Mitglieder für sich gewinnen können. 143 der anwesenden 145 Mitglieder stimmten für Monika Scherf, die ohne Gegenkandidat angetreten war. Bei der Wahl am 25. Mai 2014 wird sie aller Voraussicht nach gegen Amtsinhaber Manfred Nahrstedt antreten, der sich noch einmal zur Wahl stellen will, sofern die von der Landesregierung geplante Änderung des Niedersächsischen Wahlrechts rechtzeitig in Kraft ist.

In dem bis auf den letzten Platz gefüllten Saal im Restaurant Lim’s in Erbstorf stellte Monika Scherf vor, wie sie die Wahl im kommenden jahr gewinnen will: Erhaltung der Förderschulen und der Gymnasien, Gewährleistung der Ärzteversorgung im ländlichen Raum, Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur mit Schiffshebewerk, Elbquerung bei Darchau und Schienenverbindung nach Hamburg waren die Kernthemen ihrer Vorstellungsrede, die auf große Zustimmung bei den Gästen und Mitgliedern stieß.

Vor allem aber die Forderung der amtierenden Kreisrätin nach einem neuen Amtsverständnis des Landrates fand den Beifall der Zuhörer. Der Landkreis benötige ein eigenes Profil mit einem starken Gegenpol zur rot-grünen Landesregierung, forderte Scherf, die sich auch für ein Ende des Schmusekurses mit der Hansestadt Lüneburg aussprach. Scherf kündigte an, dass sie auch weiterhin parteilos bleiben wolle, um das Amt ohne parteipolitische Präferenzen ausüben und alle Verbesserungs-Ideen nutzen zu können, egal aus welcher politischen Richtung sie kommen.

Dass Monika Scherf voraussichtlich gegen ihren jetzigen Chef, Landrat Manfred Nahrstedt, antreten muss, bekümmert die ausgebildete Diplomingenieurin nicht. Ihre Entscheidung, sich als Kandidatin zu bewerben, sei gefallen, als noch nicht bekannt war, dass das Land durch eine Änderung des Wahlgesetzes und einer Anhebung der Altersgrenze auch 67-Jährigen noch eine Kandidatur ermöglichen wolle. Nahrstedt hätte, sollte die Änderung rechtzeitig wirksam werden, dann noch einmal die Möglichkeit, sich aufstellen zu lassen. Er hat bereits sein Interesse an einer weiteren Amtsperiode signalisiert.