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Kleine Fraktionen bekommen mehr

Kreistag setzt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um

Lüneburg, 09.11.2013 - Die Kleinen werden sich freuen, die Großen weniger. Mit seinem Beschluss zur Änderung der Entschädigungssatzung für seine Fraktionen setzte der Kreistag am vergangenen Montag, 4. November, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus 2012 um. Danach ist es nicht mehr zulässig, die Finanzmittel nach Fraktionsstärke zu verteilen. Stattdessen werden 40 Prozent des jährlichen Gesamtbetrages der Fraktionsmittel - insgesamt rund 28.000 Euro - künftig als Sockelbetrag gleichmäßig auf die Fraktionen verteilt.

Daraus ergibt sich ein monatlicher Betrag in Höhe von 157 Euro je Fraktion. 60 Prozent des Gesamtbetrages werden außerdem mit 25 Euro monatlich je Fraktionsmitglied an die Fraktionen ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Fraktionen zu Beginn einer Wahlperiode 1.000 Euro für die Bürogrundausstattung.

Und damit auch alles transparent bleibt, muss jede Fraktion auch weiterhin einen Verwendungsnachweis für die Mittel vorlegen und nicht benötigte Mittel zurückzahlen.