Landesregierung beschließt Gründung von vier Ämtern für regionale Landesentwicklung
Hannover, 11.12.2013 - Mehr Entscheidungskompetenz sollen die Regionen durch die gestern vom Kabinett in Hannover beschlossene Gründung der vier Ämter für regionale Landesentwicklung erhalten. Mit dem Beschluss will die Landesregierung regionalen Entwicklungsunterschieden in Niedersachsen entgegentreten. In den vier Ämtern Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems sowie weiteren Geschäftsstellen in der Fläche werden die für die regionale Landesentwicklung maßgeblichen Aufgaben der Regionalplanung und Raumordnung, der Stadt- und Landentwicklung und der Wirtschaftsförderung in einer Behörde zusammengefasst, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei.
Die bisherigen Aufgaben der Regierungsvertretungen sowie der Ämter für Landentwicklung, der Domänenämter und der Moorverwaltung des Landesamts für Geoinformation und Landesentwicklung Niedersachsen (LGLN) sollen in die neuen Ämter übertragen und von dort aus dann gebündelt wahrgenommen werden. Während einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2014 wird auch die Vermessungs- und Katasterverwaltung der ehemaligen Regionaldirektionen des LGLN den neuen Ämtern für regionale Landesentwicklung zugehörig sein.
Die Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung werden den neuen Bündelungsbehörden vorstehen, für den Bereich Lüneburg ist dies Jutta Schiecke (LGheute berichtete). Insbesondere ressortübergreifende regionale Entwicklungskonzepte und Förderprojekte sollen die Landesbeauftragten gemeinsam mit den regionalen Partnern vor Ort initiieren, koordinieren, bündeln und umsetzen.
Die Landesregierung verspricht sich von den neuen Ämtern Impulse für eine Landesentwicklungs- und Förderpolitik, "die sich an den regionalen Bedürfnissen ausrichtet und so allen Landesteilen in Niedersachsens eine positive Regionalentwicklung eröffnet", wie es in der Mitteilung heißt.