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Niedersachsen will Fracking light

Landesregierung will Erdgasförderung mittels umweltfreundlicherer Fracking-Methode erlauben

Hannover, 18.03.2014 - Nach Bekanntwerden der Pläne der Niedersächsischen Landesregierung, bei der Förderung von Erdgas auch die umstrittene Fracking-Methode einzusetzen, haben die Umweltminister Stefan Wenzel und Wirtschaftsminister Olaf Lies in Hannover ihre gemeinsame Zielsetzung für die Zukunft der Erdgasförderung in Niedersachsen vorgestellt. Danach bleibt Erdgas als Energieträger ein wichtiger Baustein für die Übergangsphase bis zur kompletten Umstellung auf Erneuerbare Energien. Gleichzeitig nannten die Minister die künftigen Voraussetzungen für die heimische Erdgasförderung. 

Beide Minister lehnen die Erdgasförderung aus Schiefergestein bzw. Tongestein (Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten) grundsätzlich ab, da die Risiken derzeit nicht abschätzbar seien. Hydraulische Bohrlochstimulation (Fracking) soll nur im Sandgestein und in großen Tiefen ab 2.500 Metern erfolgen. Diese Art der Erdgasförderung werde in Niedersachsen seit mehr als 30 Jahren praktiziert.

Zukünftig soll für jede Tiefbohrung mit Fracmaßnahmen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Auch soll die Verpressung von Lagerstättenwasser nur noch in den geologischen Formationen, aus denen es gefördert wurde, erfolgen. Ferner sind zurückgeführte Frac-Flüssigkeiten mit geeigneten Verfahren aufzubereiten und über Tage ordnungsgemäß zu entsorgen. Die unterirdische Versenkung soll nicht zugelassen werden.

Die Rechtsposition der Bürger im Fall von Bergschäden (z.B. Erdbeben, Bodenabsenkungen) soll deutlich verbessert werden. Es soll im Bergrecht eine Beweislastumkehr zugunsten der Bürger verankert werden. Umwelttoxische Substanzen dürfen nicht mehr in den Untergrund eingebracht werden, (erlaubt ist maximal die unterste Wassergefährdungsklasse WGK 1. Wasserschutzgebiete, Trinkwasser- und Mineralwassergewinnungsgebiete stehen für bergbauliche Nutzung nicht zur Verfügung.

Umwelt- und Wirtschaftsministerium erarbeiten derzeit gemeinsam einen Erlass, um die oben genannten Punkte zu regeln und Bürgern sowie der Industrie Rechtssicherheit zu geben. Parallel werde in einer Bundesratsinitiative eine entsprechende Änderung der bundesrechtlichen Vorgaben (Bergrecht und Wasserrecht) vorbereitet, die noch in diesem Frühjahr dem Bundesrat vorgelegt werden soll.

Zurzeit gebe es einen Rechtsanspruch der Unternehmen auf Erdgasförderung ­und damit keine rechtlichen Möglichkeiten, Anträge auf Frac-Vorhaben abzulehnen, betonen die Minister. Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion unterwerfe sich die Industrie seit etwa zwei Jahren freiwillig einem Moratorium. "Jetzt ist es dringend an der Zeit, Rechtssicherheit zu schaffen", erklärten die Minister.