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Land bleibt Antwort schuldig

CDU Abgeordnete Bertholdes-Sandrock fordert Stellungnahme des Landes zur Wahlwerbung des SPD-Mitglieds Kamp

Lüchow/Hannover, 11.07.2014 - "Die Landesregierung drückt sich vor einer konkreten Antwort auf meine Anfrage, ob SPD-Mitglied Kamp als Schulamtsdirektor verbotenerweise Wahlwerbung betrieben hat", kritisiert CDU-Landtagsabgeordnete Karin Bertholdes-Sandrock die Antwort der Niedersächsischen Landesregierung. Wie berichtet, hatte Bertholdes-Sandrock die Sympathieanzeige von Franz-Josef Kamp für den SPD-Landratskandidaten Manfred Nahrstedt, die den Hinweis auf seine Stellung als Schulamtsdirektor enthielt, moniert.

In der Antwort teilt die Landesregierung nun mit, dass sie erst durch die Anfrage von der Anzeige des Beamten Kenntnis erhalten habe. "Die eigentlich interessante Frage, nämlich die Bewertung der Landesregierung, ob sie die allgemeine Rechtsauffassung von der Unzulässigkeit teilt, wird nicht beantwortet“, so Bertholdes-Sandrock. Dass nun eine Einzelfallprüfung stattfinde, zeige ja schon, dass der Fall eben nicht mit dem Verweis auf eine private Meinungsäußerung durch einen Landesbeamten abgetan werden könne.

"Was jeder Lehrer weiß, dass er nämlich keine Wahlwerbung mit dem Hinweis auf seine beamtenrechtliche Stellung, zum Beispiel Studienrat am Gymnasium X, machen darf, will die Landesregierung im Fall ihres Parteifreundes Kamp offensichtlich nicht wahrhaben“, so Bertholdes-Sandrock. 

Wie berichtet, hatte Bertholdes-Sandrock kritisiert, dass Franz-Josef Kamp sich in einer Sympathieanzeige in der "Landeszeitung" am 14. Mai für Nahrstedt ausgesprochen hatte. Nach dem Beamtengesetz sei die politische Betätigung eines Beamten unbedingt von seinem Amt zu trennen, moniert Bertholdes-Sandrock. Die Anzeige enthielt neben der Aussage, Landrat Nahrstedt wählen zu wollen, ein Bild des Verfassers, seinen Namen Kamp und seine Berufsbezeichung Regierungsschuldirektor. "Die Wahlwerbung mit dem Hinweis auf diese beamtenrechtliche Berufsposition ist unrechtens", behauptet die Abgeordnete.