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Weinliebhaber vor Gericht

Lüneburg, 25.08.2014 - Vor der 3. großen Strafkammer beginnt am 22. September vor dem Landgericht Lüneburg die Hauptverhandlung gegen vier Männer im Alter von 28 bis 37 Jahren aus Hamburg, Hamburg-Harburg und Buxtehude wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Diebstahls und Beihilfe zum besonders schweren Diebstahl. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei der Angeklagten vor, in der Nacht zum 15. März 2012 aus einer Lagerhalle in Seevetal 189 Paletten Wein im Gesamtwert von 489.000 EUR entwendet zu haben, wobei sie von den beiden weiteren Angeklagten unterstützt worden seien.

Zwei der vier Angeklagten befinden sich in anderer Sache in Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen einen fünften Beteiligten ist abgetrennt, da dieser unbekannten Aufenthaltes ist. Zur Hauptverhandlung sind vier Zeugen geladen.

Vor der 4. großen Strafkammer beginnt am Dienstag, 16. September um 9.30 Uhr in Saal 21 des Lüneburger Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen 26 Jahre alten Mann wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, am 7. März in Lüneburg die LPG-Tankstelle in der Dahlenburger Landstraße unter Verwendung eines Taschenmessers überfallen zu haben, aufgrund der Gegenwehr des dort tätigen Verkäufers jedoch ohne Beute geflüchtet zu sein.

Der Angeklagte befand sich seit der Tat zunächst in Untersuchungshaft und seit dem 24. März in anderer Sache in Strafhaft. Zur Hauptverhandlung sind ein Sachverständiger und vier Zeugen geladen. 

Vor der 4. großen Strafkammer als Schwurgericht am Landgericht Lüneburg beginnt am 2. September in Saal 21 um 9.30 Uhr die Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren gegen einen 45 Jahre alten Mann aus Winsen (Luhe) wegen versuchten Totschlags, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung, dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die Staatsanwaltschaft anstrebt.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 3. März in Winsen vorsätzlich mit seinem Pkw in eine Faslamsgruppe gefahren zu sein, wodurch mehrere Personen nicht unerhebliche Verletzungen erlitten haben sollen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat.

Der Beschuldigte ist seit der Tat vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Zur Hauptverhandlung sind drei Sachverständige und 14 Zeugen geladen.