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Auschwitz-Prozess soll im Frühjahr beginnen

Hauptverfahren gegen 93-jährigen Angeklagten am Landgericht Lüneburg eröffnet

Lüneburg, 15.12.2014 - Wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz muss sich ein 93-jähriger Angeklagter demnächst vor dem Landgericht Lüneburg verantworten. Die 4. große Strafkammer als Schwurgericht hat mit Beschluss vom 9. Dezember die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover vom 28. August 2014 zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 93 Jahre alten Angeklagten vor, zwischen dem 16. Mai 1944 und dem 11. Juli 1944 im Konzentrationslager Auschwitz Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen geleistet zu haben.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Mai und Juli 1944 als Freiwilliger der Waffen-SS im Bereich der Gefangeneneigentumsverwaltung des Konzentrationslagers Auschwitz geholfen zu haben, das auf den Bahnrampen im Lagerbereich Birkenau zurückgelassene Gepäck neu eintreffender Häftlinge wegzuschaffen. Damit sollten die Spuren der Massentötung für nachfolgende Häftlinge verwischt werden. Vor allem aber sei es Aufgabe des Angeschuldigten gewesen, die aus dem Gepäck entnommenen Banknoten zu zählen und an das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS in Berlin weiterzuleiten (LGheute berichtete).

Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist voraussichtlich im Frühjahr 2015 zu rechnen. Die Termine werden derzeit mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt. Dem Verfahren haben sich mittlerweile 49 Nebenkläger und Nebenklägerinnen angeschlossen.