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Mehr Papiere bei roten Kennzeichen

Kfz-Zulassungsstelle weist auf neue Regelung ab 1. April hin 

Lüneburg, 26.03.2015 - Wer für sein Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen, auch als rotes Kennzeichen bekannt, beantragen möchte, muss ab dem 1. April zusätzliche Unterlagen vorlegen. Denn aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben werden die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Lüneburg künftig bei der Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen Fahrzeugpapiere sowie den Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung vom Fahrzeughalter verlangen.

"Bisher konnten Kurzzeitkennzeichen ohne Angabe konkreter Fahrzeugdaten beantragt werden, sodass eine Rückverfolgung nicht möglich war“, sagt Jan Burmester von der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Lüneburg. Mit der neuen Regelung soll nun ein Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen verhindert werden.

Neben einem Fahrzeugdokument, das heißt dem Fahrzeugbrief oder -schein beziehungsweise einer Übereinstimmungserklärung des Herstellers, müssen Fahrzeughalter ab dem 1. April 2015 den Nachweis über die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung (SP) sowie eine Versicherungsbestätigung und den Personalausweis oder den Reisepass, bei Firmen den Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung, vorlegen. Ist die HU oder SP abgelaufen, wird das Kurzzeitkennzeichen auf die Fahrt zur Prüfstelle und zurück beschränkt.

Das Kurzzeitkennzeichen kann bei der Zulassungsbehörde des Wohnsitzes oder bei der Zulassungsbehörde, in dessen Bereich das Fahrzeug steht, beantragt werden. Wie bisher ist das Kurzzeitkennzeichen maximal fünf Tage gültig und darf nach dem angegebenen Ablaufdatum nicht mehr verwendet werden. 

Weitere Fragen beantworten Jan Burmester, Tel. 04131-26-1236, und Anja Beyer-Ferdinand, Tel. 04131-26-1239, von der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Lüneburg.