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Platzt der Lüneburger Auschwitz-Prozess?

Angeklagter Oskar Gröning aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung erschienen

Lüneburg, 07.05.2015 - Am 21. April begann am Landgericht Lüneburg der Prozess gegen Oskar Gröning, dem Beihilfe zum Mord an 300.000 Häftlingen im KZ Auschwitz vorgeworfen wird. Wie das Landgericht heute mitteilte, wurde die Hauptverhandlung heute unterbrochen, weil der Angeklagte aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung erschienen ist. Bereits gestern schon wurde die Verhandlung unterbrochen, nachdem Gröning durch seinen Anwalt mitteilen ließ, dass er der Verhandlung nicht mehr folgen kann. Der Angeklagte soll jetzt von seinem Hausarzt und einem vom Gericht beauftragten Gerichtsmediziner untersucht werden.

Der Gerichtsmediziner soll insbesondere klären, unter welchen Bedingungen die Hauptverhandlung fortgesetzt werden kann.

Die Hauptverhandlung soll derzeit wie geplant am Dienstag, 12. Mai, mit der Vernehmung der geladenen Zeugen fortgesetzt werden.

Die für den heutigen Tag geladene Zeugin Irene Weiss wird eine schriftliche Aussage vorlegen, die sodann in der Hauptverhandlung verlesen werden soll, erklärte das Gericht. Ob die Zeugin erneut zur Hauptverhandlung anreisen wird, ist derzeit noch nicht entschieden. Die strafprozessualen Voraussetzungen für eine kommissarische Vernehmung der Zeugin Weiss, die von der Nebenklage angeregt worden war, hat die Kammer für fraglich erachtet und deshalb von einer solchen Vernehmung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch ein Mitglied der Kammer erfolgt wäre, abgesehen.