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Auschwitz-Prozess: Verhandlung wird fortgesetzt

Ärzte attestieren Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

Lüneburg, 23.05.2015 - Das kurzeitig unterbrochene Verfahren gegen Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz wird am 26. Mai wie geplant um 9.30 Uhr fortgesetzt werden. Wie das Landgericht Lüneburg mitteilt, hätten die behandelnden Ärzte Grönings einer Fortsetzung zugestimmt. Der ursprüngliche Verhandlungstermin am 21. mai war wegen Erkankung des Angeklagten aufgehoben worden. Die Hauptverhandlung am 26. Mai wird fortgesetzt mit der Vernehmung des Zeugen Vorsitzender Richter am Landgericht a.D. D. Struß und der Anhörung des Sachverständigen Dr. Sven Anders.

Bei der Anhörung des Zeugen Struß geht es um Angaben des Angeklagten gegenüber dem Zeugen in einer früheren Vernehmung. Der Sachverständige Dr. Anders wird über die Wirkungsweise von Zyklon B berichten. Das Schädlingsbekämpfungsmittel wurde im KZ Auschwitz zur Tötung der Häftlinge eingesetzt. Das Landgericht wirft dem Angeklagten Oskar Gröning Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen vor.

Da noch nicht absehbar ist, für welche Dauer der Angeklagte am Dienstag verhandlungsfähig sein wird, wird das Verfahren am Mittwoch, 27. Mai, gegebenenfalls mit dem Zeugen beziehungsweise Sachverständigen vom Vortag fortgesetzt.

Ob und wenn ja wann sich der Angeklagte gegebenenfalls ergänzend äußern wird, ist dem Gericht bisher nicht bekannt. Gröning hatte angekündigt, sich in einer persönlichen Stellungnahme zu seiner Verantwortung während seines Dienstes als Mitglied der SS im KZ Auschwitz zu äußern.

Für den 2. Juni ist die Zeugin Angela Orosz-Richt geladen, für den 3. Juni der Sachverständige Dr. Hördler.