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Warmer Geldregen aus Berlin

In den Landkreis fließen zehn Millionen Euro für finanzschwache Kommunen

Hannover, 26.06.2015 - Auf den Landkreis Lüneburg und seine Städte und Gemeinden kommt ein warmer Geldregen aus Berlin zu. Am 12. Juni wurde im Bundesrat das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen vorgelegt und beschlossen, danach erhalten die Länder 3,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Auf Niedersachsen entfallen ungefähr 327 Millionen Euro, die durch das Land an die Niedersächsischen Kommunen verteilt und weitergeleitet werden müssen. Per Landesgesetz hat Hannover diese Gelder jetzt auf den Weg zu den Kommunen gebracht. Gut zehn Millionen Euro fließen davon in den Landkreis Lüneburg.

Dazu erklärt die Landtagsabgeordnete Andrea Schröder-Ehlers: "Uns vor Ort hilft der Beschluss der Landesregierung. Folgende Kommunen in unserer Region erhalten folgende Investitionspauschalen":

  • Landkreis Lüneburg 4.432.568,48 Euro
  • Stadt Lüneburg 3.927.010,16 Euro
  • Stadt Bleckede 145.027,73 Euro
  • Gemeinde Adendorf 122.824,38 Euro
  • Amt Neuhaus 383.962,32 Euro
  • SG Bardowick 182.708,97 Euro
  • SG Scharnebeck 182.211,13 Euro
  • SG Dahlenburg 176.312,22 Euro
  • SG Gellersen 149.349,08 Euro
  • SG Ostheide 132.896,82 Euro
  • SG Ilmenau 125.027,45 Euro
  • SG Amelinghausen 106.584,63 Euro

Nach dem Vorschlag der Landesregierung sollen die vorgegebenen Finanzmittel je hälftig auf die Kreis- und hälftig auf die Gemeindeebene verteilt werden. Die Verteilung erfolgt jeweils zu einem Drittel anhand der Kriterien Einwohner, Arbeitslosenquote und Kassenkreditbestand. "Somit ist sichergestellt, dass finanzschwache Kommunen mehr erhalten als finanzstärkere Kommunen. Das ist eine Frage der gerechten Verteilung“, unterstreicht Schröder-Ehlers.

Nach dem vorgelegten Gesetz gelten Kommunen nicht als finanzschwach, wenn sie zwischen den Jahren 2011 und 2013 drei Jahre in Folge abundant gewesen sind.

Andrea Schröder-Ehlers begrüßt ebenso, dass das Gesetz eine Spreizung bei der Aufbringung des Eigenanteils von fünf bis fünfzehn Prozent vorsieht. So könne gewährleistet werden, dass finanzschwache Kommunen einen noch geringeren Eigenanteil als die vom Bund geforderten zehn Prozent zu leisten haben.

Das Land Niedersachsen übernimmt alle Förderbereiche des Bundes. Dieses sind Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Klimaschutz und Konversion. Darüber hinaus gibt es auch den Förderbereich Breitband, sofern es sich um ländlichen Raum handelt. Hier schlägt Niedersachsen vor - in Anlehnung an die Definition aus dem ELER-Programm -, dass als ländlicher Raum das gesamte Landesgebiet außerhalb von Städten oder Gemeinden mit 75.000 oder mehr Einwohnern angesehen wird.