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Künftig wieder 23,5 Stunden für Gymnasiallehrer

Hannover akzeptiert OVG-Urteil - 740 neue Stellen sollen per Sofortmaßnahme geschaffen werden 

Hannover, 08.07.2015 - Das Land Niedersachsen wird keine Rechtsmittel gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 09.06.2015 zur Erhöhung der Regelstundenzahl der Lehrkräfte und der Unterrichtsverpflichtung für Schulleiter an Gymnasien einlegen. "Wir akzeptieren den Richterspruch und sehen ihn auch als Chance, um den Konflikt mit den Gymnasiallehrkräften zu beenden. Wir haben bereits einen guten Anfang gemacht und werden die positiven Gespräche von Mitte Juni in Kürze fortsetzen", teilte Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt heute mit. Der Rechtsmittelverzicht werde dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg zeitnah durch das Niedersächsische Kultusministerium mitgeteilt.

Die schriftlichen Urteilsbegründungen waren dem Niedersächsischen Kultusministerium am vergangenen Freitag zugestellt worden. Sie abzuwarten, sei schon aus formalen Gründen notwendig gewesen, bevor eine letztendliche Entscheidung gefällt werden konnte, so die Kultusministerin. Die juristische Auswertung der Urteilsgründe habe die Landesregierung in ihrer Absicht, auf eine Nichtzulassungsbeschwerde und damit auf eine Revision zu verzichten, bestätigt.

Zwar weichten die Lüneburger Richter von der bisherigen oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in vergleichbaren Fallkonstellationen ab, das Urteil nehme jedoch Tendenzen aus jüngeren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes auf und könnte deshalb durchaus auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt werden, erklärte das Ministerium. Durch den Verzicht auf Rechtsmittel wird das Urteil rechtskräftig, es gilt jetzt wieder die frühere Arbeitszeitverordnung, nach der die Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrkräfte bei 23,5 Stunden liegt.

"Diesem Wert haben wir unseren Planungen zugrunde gelegt und Schritte eingeleitet, damit auch im kommenden Schuljahr 2015/2016 eine gute Unterrichtsversorgung an unseren Gymnasien gewährleitet ist", führt Heiligenstadt aus. Auch für die Lehrkräfte und Schulleitungen anderer Schulformen, die gleichermaßen von der Änderungsverordnung betroffen, hiergegen aber nicht gerichtlich vorgegangen waren, werde es ein Zurück auf 23,5 Stunden zum neuen Schuljahr geben, erklärte Heiligenstadt.

Kurz nach dem Urteil hatte die Landesregierung mit einem Nachtragshaushalt 740 Stellen für Gymnasiallehrkräfte als Sofortmaßnahme geschaffen und Mittel als Ausgleich der über die tatsächlich bestehende Unterrichtsverpflichtung hinaus erteilten Stunde bereitgestellt. Außerdem sei das Niedersächsische Kultusministerium in einem intensiven Dialog mit den Vertretern der niedersächsischen Gymnasien, um weitere Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung zu erörtern, teilte das Kultusministerium mit.

Heiligenstadt kündigte an, mit den Lehrerverbänden und -gewerkschaften in Ruhe das Gespräch über eine objektive und realitätsgerechte Ermittlung der tatsächlichen Arbeitszeit und Arbeitsbelastung zu suchen. Zuvor sei allerdings noch eine detaillierte Auswertung der Urteilsbegründung notwendig. Heiligenstadt: "Wir werden die Hinweise aus Lüneburg sehr genau analysieren. Ich freue mich darauf, danach gemeinsam mit den Expertinnen und Experten über weitere Schlussfolgerungen aus dem Urteil zu sprechen."