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Es bleibt bei 23,5 Stunden

OVG bestätigt Aufhebung der erhöhten Unterrichtsverpflichtung – Urteil rechtskräftig

Lüneburg, 14.07.2015 - Die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Aufhebung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrer von 23,5 auf 24,5 Wochenstunden vom 9. Juni ist rechtskräftig. Zugleich bekräftigte das Gericht seine Entscheidung in fünf weiteren Normenkontrollverfahren von verbeamteten Leitern von niedersächsischen Gymnasien gegen die ihnen auferlegte Unterrichtsverpflichtung.

Der 5. Senat hatte schon mit zweien der Urteile vom 9. Juni 2015 (Az. 5 KN 162/14 und 5 KN 163/14) die in der Verordnung vom 4. Juni 2014 enthaltene Vorschrift, mit der die Unterrichtsverpflichtung der verbeamteten Leiterinnen und Leiter von Gymnasien erhöht worden ist, wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht für unwirksam erklärt (LGheute berichtete).

Da das Land Niedersachsen in der vergangenen Woche auf Rechtsmittel verzichtet hat, sind die Urteile bereits rechtskräftig. Die Beteiligten der heute verhandelten Normenkontrollverfahren haben aufgrund der Rechtskraft der genannten Urteile in der heutigen mündlichen Verhandlung die Rechtsstreitigkeiten in der Hauptsache für erledigt erklärt. Das Land Niedersachsen hat sich bereit erklärt, die Kosten der Verfahren zu übernehmen. Der 5. Senat hat daraufhin mit fünf Beschlüssen, die nicht anfechtbar sind, die Verfahren eingestellt. Die Verfahren sind damit beendet.