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"Erfüllt sind die Mordmerkmale der Heimtücke und der Grausamkeit"

Landgericht Lüneburg legt Urteilsbegründung zum Gröning-Prozess vor

Vor dem Landgericht Lüneburg fand der Prozess gegen Oskar Gröning statt. Foto: LGheuteLüneburg, 21.09.2015 - Das schriftliche Urteil gegen Oskar Gröning, der am 15. Juli wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz vom Landgericht Lüneburg zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt wurde, ist ab heute in anonymisierter Fassung auf der Homepage des Landgerichts Lüneburg unter www.landgericht-lueneburg.de in der Rubrik unter "Informationen & Aktuelles" abrufbar, teilte das Landgericht heute mit.

Die 4. Große Strafkammer am Landgericht Lüneburg hat Oskar Gröning gestern wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen schuldig gesprochen und ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Wie das Gericht mitteilt, habe die Kammer die Beihilfehandlung zur heimtückischen und grausamen Tötung in der Gesamtheit der Tätigkeit des Angeklagten im Rahmen der Ungarnaktion in Auschwitz gesehen. Bei der Strafzumessung habe die Kammer insbesondere auch das Alter des Angeklagten berücksichtigt und dass er eine Chance haben müsse, nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe noch einen Teil seines Lebens in Freiheit zu verbringen (LGheute berichtete).