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"In zehn Jahren wäre die Brücke bezahlt"

Förderverein Brücken bauen zeigt Perspektiven für Elbbrücke auf

Die Kosten für die Benutzung der Elbfähre könnten ausreichen, um die Elbbrücke in zehn Jahren bezahlt zu haben, glaubt der Förderverein Brücken bauen. Foto: LGheuteBleckede, 11.10.2015 - Auf den Gedanken ist bislang offenbar noch niemand gekommen: Der Förderverein Brücken bauen e.V. aus Bleckede hat sich die Kosten für die Benutzung der zwischen Darchau und Neu Darchau verkehrenden Elbfähre "Tanja" aus dem Jahr 2011 angeschaut und kommt zu dem Ergebnis: Legt man die Einnahmen auch bei der prognostizierten Nutzung der Elbbrücke zugrunde, käme man auf Jahreseinnahmen von rund 6,9 Millionen Euro. "Danach wäre die Brücke in zehn Jahren bezahlt", sagt Jörg Sohst, 2. Vorsitzender des Fördervereins.

Und so hat der Verein gerechnet:

  • In 2011 – jüngere Zahlen hätten dem Verein nicht vorgelegen – haben 437.764 Personen genutzt. Kosten laut Tarif 2011: 1 Euro pro Überfahrt, macht zusammen 437.764 Euro.
  • Bei den Pkw wurden 170.247 Überfahrten à 3 Euro registriert, ergibt 510.741 Euro.
  • Lkw: 4.439 Überfahrten mit durchschnittlich 10 Euro pro Fahrt, ergibt: 44.390 Euro.
  • Sonstige Fahrzeuge: 15.647 Überfahrten à 5 Euro, ergibt: 78.235 Euro.

Damit betrugen die Fähreinnahmen laut Benutzerstatistik im Jahre 2011 insgesamt 1.071.130 Euro. Bei 190.333 Fahrzeugen wurden demnach im Durchschnitt 5,63 Euro pro Person und Fahrzeug eingenommen.

"Das Verkehrsgutachten für die Brücke geht von 3.400 Kfz pro Tag für das Jahr 2025 aus. Das wären 1.241.000 Fahrzeuge pro Jahr. Auf der Grundlage der Fährtarife von 2011 würde die Jahreseinnahme rund 6,9 Millionen Euro betragen. In 10 Jahren wäre also die Brücke bezahlt", rechnet Sohst vor.

 

Und noch eine Nachricht teilte der Förderverein jetzt mit. Laut Einigungsvertrag gehöre das Amt Neuhaus nach wie vor rechtlich zum Beitrittsgebiet. Die Gemeinde habe demzufolge Anspruch auf Mittel aus dem Einigungsfonds, mit dem wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zwecke gefördert werden. Aber: Nur die in Artikel 1 des Einigungsvertrages genannten Länder und das Land Berlin dürfen dem Bund eine Prioritätenliste über Projekte vorlegen, hierzu gehöre das Land Niedersachsen nicht.

Laut Förderverein soll dieses Hindernis aber mittels einer "Verwaltungsvereinbarung" geregelt werden können. "Es bedarf meines Erachtens daher lediglich einer Anregung – vielleicht durch den Bundestagsabgeordneten Eckhard Pols oder Kanzleramtsminister Peter Altmaier –, um die Verfahrensbestimmung der Verteilung auf das Land Niedersachsen auszuweiten, soweit es das Gebiet im Amt Neuhaus betrifft", erläutert Helga Dreyer, Vorstandsmitglied des Fördervereins, den Sachverhalt.

Da sich das Land Mecklenburg-Vorpommern und das Land Niedersachsen in dem Staatsvertrag vom 9. März 1993 wechselseitig verpflichtet hätten, „den Erlass von Vorschriften, die nicht in ihre Gesetzgebungskompetenz fallen, gemeinsam zu fördern, soweit sich ein Regelungsbedarf für das Umgliederungsgebiet (Amt Neuhaus) ergibt“, müsse diese Verpflichtung durch das Land Niedersachsen bei der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern nur abgerufen werden.

Das Fazit von Jörg Sohst: "Diese Klarstellung bestärkt unsere Einschätzung, dass der Landrat sich nicht intensiv um Finanzierungsmöglichkeiten für die Brücke gekümmert hat."