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Wahlkreise für Kommunalwahl 2016 unverändert

Kreistag: Mehr Geld für die Hansestadt - BBS erhält Sonder-Mittel 

Lüneburg, 22.12.2015 - Am 11. September 2016 stehen die Kommunalwahlen in Niedersachsen an. Für die Kreiswahl im Landkreis Lüneburg haben die Kreistagsabgeordneten in ihrer gestrigen Sitzung die Einteilung des Kreisgebietes in sieben Wahlbereiche beschlossen. Damit wird die bisherige Einteilung beibehalten. Laut Niedersächsischem Kommunalwahlgesetz (NKWG) muss der Landkreis in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Die Mindest- und Höchstzahl der Wahlbereiche richtet sich dabei nach der Anzahl der Kreistagsabgeordneten, die gewählt werden. Nachfolgend der Überblick über die Wahlkreise sowie weitere Beschlüsse des Kreistags.

Die Kommunen werden wie folgt auf die sieben Wahlbereiche aufgeteilt:

  • Wahlbereich 1: die westliche und östliche Altstadt sowie Ochtmissen, Goseburg-Zeltberg und der Kreideberg. 
  • Wahlbereich 2: Hagen, Kaltenmoor, Klosterkamp, Lüne, Moorfeld und Ebensberg.
  • Wahlbereich 3: Bockelsberg, Oedeme, Häcklingen, Rettmer, Wilschenbruch und der Stadtteil Rotes Feld werden im Wahlbereich 3 zusammengefasst.
  • Wahlbereich 4: die Samtgemeinden Amelinghausen, Ilmenau und Ostheide.
  • Wahlbereich 5: die Samtgemeinden Bardowick und Gellersen.
  • Wahlbereich 6: die Gemeinde Adendorf und die Samtgemeinde Scharnebeck.
  • Wahlbereich 7: die Stadt Bleckede, die Gemeinde Amt Neuhaus sowie die Samtgemeinde Dahlenburg.

 Höhere Ausgleichszahlungen für die Stadt Lüneburg

Daneben stimmten die Kreistagsabgeordneten einer Ergänzungsvereinbarung des Finanzvertrages zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg zu. Die Hansestadt nimmt für den Landkreis Aufgaben im Bereich Soziales, Jugendhilfe und Schulen wahr. Einen Teil der damit verbundenen Kosten trägt die Hansestadt als Eigeninteressenanteil selbst. Da dieser Anteil in den letzten Jahren stark angestiegen ist, verständigen sich die Vertragspartner jetzt auf höhere Ausgleichszahlungen.

700.000 Euro für elektrischen Grundinstallation an BBS

Auch der Sanierungsbedarf der elektrischen Grundinstallation an der Berufsbildenden Schulen II und III stand auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung. Die Abgeordneten stimmten einer sogenannten überplanmäßigen Aufwendung von 700.000 Euro zu. An beiden Schulen wurde ein akuter Sanierungsbedarf festgestellt. Neben der elektrischen Grundinstallation sollen auch die Hausalarmierungsanlagen überarbeitet werden und die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ertüchtigt werden. Die Kosten können nicht aus dem laufenden Bauunterhaltungsansatz abgedeckt werden und wurden deshalb als überplanmäßige Aufwendung beschlossen. Durch Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen sei die Deckung aber gewährleistet, teilte der Landkreis mit.