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Missbrauchsfälle vor Gericht

Zwei Prozesse starten am Landgericht Lüneburg

Lüneburg, 29.03.2016 - Am 1. April beginnt vor der 3. Großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 21 das Verfahren gegen einen 66-jährigen Angeklagten wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum zwischen Dezember 2014 und März 2015 in fünf Fällen sexuelle Handlungen an der neunjährigen Freundin seiner Tochter vorgenommen zu haben. Außerdem wirft sie ihm einen sexuellen Übergriff gegenüber einem achtjährigen Jungen vor.

Auch kinderpornographische Bilder soll der Angeklagte besessen haben. Für den ersten Verhandlungstag hat die Kammer einen Polizeibeamten als Zeugen geladen. Der erste Verhandlungstag beginnt um 9.15 Uhr.

Wenige Tage später, am 5. April, beginnt ebenfalls vor der 3. Großen Jugendkammer des Landgerichts das Verfahren gegen einen 47-jährigen Angeklagten wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum zwischen August 2005 und Oktober 2015 als Betreuungs- und Erziehungsperson in einem Kinderheim im östlichen Landkreis Lüneburg zwei Kinder im Alter von zwölf bis 14 Jahren in insgesamt 49 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Den Kindern soll er als "Gegenleistung" elektronisches Spielzeug und andere Belohnungen versprochen und geschenkt haben. Die 15 Vorfälle zum Nachteil des einen Jungen sollen sich bereits in den Jahren 2005 bis 2007 ereignet haben. Den anderen Jungen soll der Angeklagte im Jahre 2015 34 Mal missbraucht haben. Von zahlreichen Taten soll er Foto- und Videoaufnahmen angefertigt haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm droht im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Für den ersten Verhandlungstag, der um 8.30 Uhr beginnt, hat die Kammer einen Sachverständigen geladen.