header

Bewährung für mehrfachen Kinderschänder

Urteil des Landgerichts Lüneburg ist rechtskräftig

Lüneburg, 28.06.2016 - Das Urteil gegen einen 47-jährigen Angeklagten wegen des Vorwurfs des sexuellen Mißbrauchs von Kindern in Deutsch Evern und Lüneburg ist rechtskräftig. Die 2. große Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg hat den Angeklagten am 17. Juni 2016 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Da weder der Angeklagte und sein Verteidiger noch die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger Revision eingelegt haben, ist das Urteil nunmehr rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, im Zeitraum von Juli 2012 bis Mai 2015 in insgesamt 159 Fällen in Deutsch Evern und Lüneburg sexuelle Handlungen an seiner Tochter, seiner Nichte und weiteren Mädchen vorgenommen zu haben. Die insgesamt zehn Kinder waren zum Zeitpunkt der jeweiligen Taten fünf bis zehn Jahre alt. Der Angeklagte hatte Taten eingeräumt, allerdings konnten ihm nicht sämtliche von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Taten angelastet werden.