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Kreistag gibt grünes Licht für Arena

Gremium fasst einstimmigen Beschluss zum Bau der neuen Sport- und Veranstaltungshalle

Lüneburg, 24.08.2016 - Der Errichtung der Arena Lüneburger Land steht aus Sicht des Kreistags des Lüneburger Landkreises nicht mehr im Wege. Einstimmig bei einer Enthaltung stimmten die Kreistagsmitglieder in einer Sondersitzung des Kreistags einem Beschlussvorschlag zu, mit dem die Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mit dem Bau der Arena an der Lüneburger Rennbahn beaufragt werden soll. Zugleich stimmte der Kreistag der finanziellen Beteiligung des Landkreises an der rund 11 Millionen Euro teuren Sport- und Veranstaltungshalle zu. 

"Das ist die erste Sondersitzung des Kreistags, die ich je erlebt habe", begrüßte Landrat Manfred Nahrstedt die Abgeordneten am Montag, 22. August, in der Ritterakademie. Als einziger Punkt dieser besonderen Sitzung stand die Arena Lüneburger Land auf der Tagesordnung, die einmal das sportliche und kulturelle Aushängeschild der Region werden soll. "Heute ist die Tür offen, die Zinsen sind so niedrig wie nie", betonte Nahrstedt während der Sitzung, "wenn wir das heute nicht hinbekommen, werden wir das nie hinbekommen."

Bis zu 3.500 Zuschauer sollen einmal in der Arena Platz finden können. Ein deutliches Signal für die Arena setzen die Kreistagsmitglieder mit ihrem Votum für den ersten Punkt des Beschlussvorschlages: "Der Kreistag des Landkreises Lüneburg begrüßt die Errichtung der Arena Lüneburger Land". Jetzt soll der Landkreis Lüneburg gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg die Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Bau der Arena beauftragen. 

Einig waren sich die Kreistagsmitglieder, dass Landkreis und Hansestadt Lüneburg Nutzungsrechte an der Halle eingeräumt werden sollen, etwa für den Schul-, Vereins- oder Universitätssport sowie für eigene kulturelle Veranstaltungen. Dies beschlossen sie einstimmig bei mehreren Enthaltungen. Bevor die Verträge zum Bau der Halle endgültig unterzeichnet werden können, müssen aber noch Bedingungen erfüllt werden: Unter anderem muss das Land Niedersachen das sogenannte kreditähnliche Rechtsgeschäft genehmigen und das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe der Mittel zustimmen.