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Asylbewerber in Lüneburg vor Gericht

Prozess am Landgericht – Beschuldigten erwartet Sicherungsverfahren

Lüneburg, 25.10.2016 - Am 3. November beginnt vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht ein Sicherungsverfahren gegen einen 27-jährigen Flüchtling aus der Asylbewerberunterkunft in Scharnebeck wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung, wegen Körperverletzung, wegen räuberischen Diebstahls sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte auf Grund einer psychischen Erkrankung im Zustand nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit zwischen dem 13. März und 20. Mai 2016 insgesamt fünf Straftaten begangen hat.

So soll der Beschuldigte am 13. März in einer Asylbewerberunterunterkunft in Scharnebeck einen der Bewohner mit der Faust ins Gesicht geschlagen, sodann auf den Fuß getreten und mit einem Messer bedroht haben. Der Geschädigte habe hierdurch Schmerzen am rechten Auge sowie eine blutende Abschürfung am Fuß erlitten.

Am 11. Mai habe der Beschuldigte laut Antragsschrift der Staatsanwaltschaft weiter in einem Lebensmittelmarkt ein Vollkornsandwich, Würstchen und Nektar in einer mitgebrachten Tüte verborgen und den Kassenbereich ohne Bezahlung passiert. Nach Verlassen des Geschäfts habe er eine Verkäuferin, die ihn habe aufhalten wollen, geschubst und mit der Tüte nach herbeieilenden Personen geschlagen, um sich den Besitz der gestohlenen Lebensmittel zu erhalten.

Am 20. Mai habe der Flüchtling in einer anderen Asylbewerberunterkunft in Scharnebeck, deren Bewohner der Beschuldigte war, ohne nachvollziehbaren Grund vermutlich infolge eines psychotischen Zustands versucht, einen Mitbewohner mit einem 27 Zentimeter langen Messer zu töten. Der Geschädigte, der sich gegen die Angriffe habe zur Wehr setzen und durch das Eingreifen Dritter fliehen können, habe in dem Kampfgeschehen Stichwunden in der Flanke des Bauchraumes und im Knochenkamm des Beckens sowie eine Nasenbeinfraktur davongetragen. Einen gegen seine Herzregion geführten Stich habe der Geschädigte abwenden können. Als ein weiterer Bewohner sodann mit einer Grillzange bewaffnet den Beschuldigten zum Aufhören aufgefordert habe, habe der Beschuldigte versucht, auch diesen Bewohner mittels mehrerer, mit hoher Geschwindigkeit geführter Stiche in den Brustbereich zu töten. Diesem Zeugen sei es jedoch gelungen, den Stichen auszuweichen und unter Zuhilfenahme der Grillzange letztlich hinter eine Tür zu fliehen.

Den Anweisungen der nach den vorgenannten Vorfällen herbeigerufenen Polizeibeamten, sein Messer fallen zu lassen, soll der Beschuldigte nicht nachgekommen sein. Er habe das Messer vielmehr einsatzbereit in Richtung der Polizisten gehalten, sodass er unter Zuhilfenahme eines Pfeffersprays und des Diensthundes habe zu Boden gebracht werden müssen. Auch am Boden habe er das Messer nicht losgelassen, sondern sich durch Körpereinsatz zu befreien versucht.

Falls sich die Vorwürfe aus der Antragsschrift sowie die dort angenommene Schuldunfähigkeit bestätigen sollten, droht dem Beschuldigten die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Dort ist der Beschuldigte derzeit vorläufig untergebracht.

Für den ersten Verhandlungstag sind zehn Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 9., 11., 16. und 30. November sowie für den 7. Dezember, jeweils 9.30 Uhr in Saal 21, bestimmt.