Reformationstag 2017 ist arbeitsfrei

Innenministerium bestätigt einmalig bundesweit arbeitsfreien Feiertag

Hannover, 31.10.2016 - Der Reformationstag, der jedes Jahr am 31. Oktober gefeiert wird, ist ein kirchlicher Feiertag - an dem allerdings gearbeitet wird. Im kommenden Jahr, am 31. Oktober 2017, wird das anders sein, dann wird der 500. Jahrestag des Thesenanschlags zu Wittenberg durch Martin Luther gefeiert. Der Reformationstag ist dann bundesweit – einmalig – ein gesetzlicher und damit arbeitsfreier Feiertag. Zahlreiche Nachfragen hätten laut niedersächsischem Innenministerium gezeigt, dass das noch nicht ausreichend bekannt sei. Darum weist das Ministerium nochmals darauf hin, damit Kommunen, Vereine und Organisationen den arbeitsfreien Tag einplanen können.

Bereits im Jahre 2013 hat der Niedersächsische Landtag das Niedersächsische Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) insoweit geändert, dass der 500. Reformationstag einmalig zum gesetzlichen Feiertag erklärt wurde. Diese Entscheidung ging auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2012 zurück. Der arbeitsfreie Feiertag soll im Jubiläumsjahr 2017 auch die Chance bieten, das Bewusstsein für die Reformation als eines der bedeutendsten Ereignisse der Neuzeit zu stärken.