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Schwerer Raub vor Gericht

Lüneburg, 20.11.2016 - Am 29. November beginnt vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte im Alter von 26 beziehungsweise 37 Jahren wegen schweren Raubes. Gegen den jüngeren Angeklagten wird zugleich wegen des Vorwurfs des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln sowie des Herstellens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Angeklagten vor, am späten Abend des 22. Januar 2013 einen gemeinschaftlichen schweren Raub in Lüneburg begangen zu haben.

Ein weiterer, bereits wegen dieser Tat rechtskräftig verurteilter 30-jähriger Mittäter habe, so die Anklageschrift, bei dem älteren der beiden hiesigen Angeklagten erhebliche Schulden aus Betäubungsmittelkäufen angehäuft. Unter anderem um dem verurteilten Mittäter die Begleichung seiner Schulden zu ermöglichen und als Gegenleistung für die Lieferung von Heroin, habe der ältere Angeklagte dem Mittäter die Begehung eines Raubes zulasten des späteren Geschädigten vorgeschlagen. Der jüngere Angeklagte sei sodann von dem älteren Angeklagten als weiterer Täter angeworben worden.

In Ausführung des gemeinsamen Tatplans hätten sich dann der bereits verurteilte Mittäter und der jüngere Angeklagte mit Sturmhauben maskiert und mit Kabelbindern und Klebeband als Fesselwerkzeug gewappnet zur Wohnung des 28-jährigen Geschädigten begeben. Im dortigen Hausflur habe der Mittäter den Geschädigten sofort mit einem Faustschlag zu Boden gestreckt. Zusammen mit dem jüngeren Angeklagten habe der Mittäter dann den Geschädigten mit den Kabelbindern gefesselt, um diesen an einer Gegenwehr gegen dessen Beraubung zu hindern. In der Folge soll einer der beiden Anwesenden dem Geschädigten eine mit unbekannter Flüssigkeit gefüllte Ampulle gezeigt und mit der Injektion des Inhalts gedroht haben.

Nachdem sie dem Geschädigten zuletzt die Augen mit Klebeband verschlossen hätten, sollen der verurteilte Mittäter und der jüngere Angeklagte die Wohnung nach Sachen von Interesse durchsucht und Marihuana, eine Spielkonsole nebst Zubehör, eine Festplatte, einen AV-Receiver, ein Mobiltelefon, eine EC-Karte sowie einen Geldbetrag zwischen 300 und 600 Euro entwendet haben.

Darüber hinaus habe der jüngere Angeklagte im Juni und Juli 2015 in seiner Lüneburger Wohnung unerlaubt Marihuana in nicht geringer Menge hergestellt und darüber hinaus auch weitere Betäubungsmittel zum Eigenkonsum gelagert.

Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung droht den Angeklagten eine mehr-jährige Freiheitsstrafe. Für den ersten Verhandlungstag um 9.15 Uhr in Saal 121 sind vier Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 30. November sowie für den 6. und 8. Dezember, jeweils 9.15 Uhr in Saal 121, bestimmt.