Messerattacken auf den Vorgesetzten

Landgericht verhandelt gegen 27- und 30-Jährigen wegen versuchten Totschlags

Das Landgericht in Lüneburg. Foto: LGheuteLüneburg, 08.02.2017 - Am 9. Februar, beginnt vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen zwei heute 27- beziehungsweise 30-jährige Angeklagte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, sie hätten gemeinschaftlich am 17. März 2016 in Lüneburg versucht, einen Vorgesetzten des älteren Angeklagten mit einem Messer zu töten, und jenen dabei durch Messerstiche, Schläge und Tritte verletzt.

Am Tattage sei es zwischen dem Vorgesetzten und dem 30-Jährigen, so die Anklageschrift, zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, weil der Vorgesetzte mit der von dem Angeklagten im Rahmen eines Probearbeitstermins abgeleisteten Arbeit nicht zufrieden gewesen sei. Zusammen mit dem jüngeren Angeklagten, seinem Cousin, der ein Klappmesser bei sich geführt habe, sei der Ältere zu einem späteren Zeitpunkt in den Betrieb zurückgekehrt und habe den Vorgesetzten im Bereich der Werksduschen aufgesucht, um diesen zu töten.

Der jüngere Angeklagte habe zunächst mehrfach nach dem Geschädigten gestochen und diesem hierbei unter anderem eine oberflächliche Bauchverletzung beigebracht. Der Vorgesetzte, der die Hiebe im Übrigen habe abwehren können, sei dann zunächst weggelaufen. Die ihn verfolgenden Angeklagten hätten ihn jedoch durch einen Schlag gegen den Kopf zu Fall gebracht, wodurch er eine Platzwunde erlitten habe. Die Angeklagten hätten dann weiter auf den sich am Boden befindlichen und sich wehrenden Mann eingewirkt. Der 27-jährige Angeklagte habe dem Geschädigten dabei mehrfach gegen den Kopf getreten.

Auf Aufforderung des jüngeren Angeklagten, dem Geschädigten "einen Stempel zu machen", habe der Ältere dem Vorgesetzten dann einen Schnitt in das Bein versetzt. Im weiteren Verlauf habe der jüngere Angeklagte auch einen Stich gegen das Auge des Mannes geführt, dem dieser jedoch insoweit habe ausweichen können, als dass er lediglich eine geringe Schnittverletzung unterhalb des Auges davon getragen habe. In der Folge sei es dem Geschädigten dann gelungen, aufzustehen und wegzulaufen. Die Angeklagten hätten dabei von der weiteren Tatbegehung abgelassen, weil zwischenzeitlich weitere Arbeiter hinzugekommen seien.

Die Angeklagten befinden sich in Haft. Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung droht beiden Angeklagten eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Die Verhandlung findet ab 9.30 Uhr in Saal 21 statt. Fortsetzungstermine sind auf den 15., 20. und 21. Februar, jeweils 9.30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind 5 Zeugen geladen. Außerdem hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen.