Heimtückischer Mordversuch aus Eifersucht

35-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Lüneburg verantworten

Lüneburg, 09.05.2017 - Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall beginnt am 11. Mai vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 35 Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zunächst vor, in der Nacht vom 5. auf den 6. August 2016 versucht zu haben, einen Menschen heimtückisch zu töten und dabei zugleich in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen eine gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs begangen zu haben.

Die Lebensgefährtin des Angeklagten habe diesem, so die Anklageschrift, in der Tatnacht in ihrer Lüneburger Wohnung eröffnet, dass sie sich von ihm trennen wolle. Da er hierfür einen sich ebenfalls in der Wohnung befindlichen Bekannten verantwortlich gemacht habe, habe der Angeklagte den Mann mit Tötungsvorsatz unvermittelt angegriffen und dabei unter anderem zweimal mit einem Messer in den Hals gestochen. Im sich entwickelnden Kampf habe der Angeklagte auch seine Lebensgefährtin am Bein verletzt, was er zumindest billigend in Kauf genommen habe. Als seine Lebensgefährtin den Angeklagten auf ihre Verletzung aufmerksam gemacht habe, habe dieser ihr ein Handtuch gereicht und von beiden abgelassen. Obwohl der Angeklagte die Halsverletzungen des Bekannten für lebensgefährlich gehalten habe, habe er ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen den Tatort verlassen. Der Angeklagte sei am Tatabend erheblich alkoholisiert gewesen und habe zudem auch unter dem Einfluss von Amphetaminen gestanden. Aufgrund ärztlicher Behandlung habe der Bekannte seine Verletzungen überlebt.

Im unmittelbaren Anschluss an das vorstehende Geschehen habe der Angeklagte laut Anklageschrift darüber hinaus auch einen Diebstahl unter Ausnutzung der Hilflosigkeit einer Person begangen, indem er die Spardose der Tochter der verletzten Lebensgefährtin mit einem Inhalt von 1.200 Euro entwendet habe. Außerdem wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er im weiteren Verlauf der Tatnacht mit einem PKW zu seinen Eltern gefahren sei, obwohl er infolge seines Alkohol- und Drogenkonsums nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeugs in der Lage gewesen sei.

Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung droht dem Angeklagten eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Die verhandlung beginnt um 9.30 Uhr in Saal 21. Fortsetzungstermine sind auf den 16., 22. und 29. Mai, jeweils 9.30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den 1. Verhandlungstag sind zunächst vier Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.