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Heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen

Prozess gegen Zeitungsausträger startet vor dem Lüneburger Landgericht

Das Lüneburger Landgericht. Foto: LGheuteLüneburg, 04.09.2017 - Am 28. September beginnt vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen Zeitungsausträger der "Lünepost" wegen Mordes und Bedrohung in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 42 Jahre alten Angeklagten vor, am 1. April in Lüneburg einen Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.

Bereits in den Wochen vor der Tat sei es, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, zwischen dem Angeklagten und seinem späteren Opfer zu Streit über die Zustellung eines Wochenblatts gekommen, für welche der als Austräger tätige Angeklagte an der Adresse seines Opfers zuständig gewesen sei. Nachdem es am Tattage zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen beiden gekommen sei, habe sich der in der Nachbarschaft wohnende Angeklagte nach Hause begeben und dort mit einem Küchenmesser bewaffnet. Nach Rückkehr zum Grundstück seines Opfers sei es zu neuerlichem Streit gekommen. Um sich für ihm aus seiner Sicht zu Unrecht gemachte Vorhaltungen zu rächen, habe der Angeklagte mit Tötungswillen mehrfach mit dem Messer auf sein Opfer eingestochen, welches sich keiner Gefahr für Leib und Leben versehen habe. Der Angeklagte habe erst von seinem Opfer abgelassen, als er durch dessen herbeieilenden Sohn entwaffnet worden sei. Trotz sofortiger notärztlicher Versorgung sei das Opfer wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlegen (LGheute berichtete).

Während er von dem Sohn bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden sei, habe der Angeklagte jenen und die zwischenzeitlich hinzugekommene Ehefrau des Opfers sowie einen weiteren Sohn mit dem Tode bedroht. 

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Der Prozess findet in Saal 21 des Landgerichts statt und beginnt um 9.30 Uhr.