Anklage wegen besonders schweren Raubes

32-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Lüneburg verantworten

Das Landgericht in Lüneburg. Foto: LGheuteLüneburg, 03.12.2017 - Am Dienstag, 5. Dezember, muss sich ein 32 Jahre alter Angeklagter wegen besonders schweren Raubes vor der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zusammen mit einem 26 Jahre alten Mittäter am Abend des 9. Juli 2016 ein Paar in dessen Wohnung in Hohnstorf überfallen zu haben. Die Täter hätten, so die Anklage der Staatsanwaltschaft, zunächst geklopft und seien, als der 20 Jahre alte Geschädigte die Tür geöffnet habe, in die Wohnung gestürmt.

In einer für die Geschädigten bedrohlichen Situation habe der Angeklagte Geld gefordert und das Portemonnaie der 27 Jahre alten Frau mit rund 145 Euro Bargeld an sich genommen. Mit dieser Beute hätten die Täter die Wohnung verlassen. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Angeklagte früher einmal in der Wohnung der Geschädigten Betäubungsmittel (Marihuana) deponiert hat, die bei einer polizeilichen Durchsuchung der Wohnung beschlagnahmt wurden. Nun glaubte er, sich für diesen Verlust schadlos halten zu können. Gegen den mutmaßlichen Mittäter ist ein Verfahren vor dem Landgericht Lübeck anhängig, das noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage vor dem Amtsgericht Lüneburg - Schöffengericht erhoben. In der Hauptverhandlung vom 25. Oktober 2017 ergab sich nach der Vernehmung der geschädigten Zeugen der Verdacht einer Strafbarkeit wegen besonders schweren Raubes, weil der mutmaßliche Mittäter der Geschädigten ein Messer an den Hals gehalten und der Angeklagte dies ausgenutzt haben soll, um das Portemonnaie an sich zu nehmen. Weil der Einsatz eines Messers bei einem Raub zu einer deutlich schwereren Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren führen kann, hat das Schöffengericht das Verfahren an die große Strafkammer des Landgerichts verwiesen.

Für den ersten Verhandlungstag, der um 9.30 Uhr in Saal 121 beginnt, hat die Kammer sechs Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 8. und 12. Dezember, jeweils 9.30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Möglicherweise kann bereits am ersten Verhandlungstag mit einem Urteil gerechnet werden.