Hannover: Schnelle und unbürokratische Hilfe - Liste der Entschädigungssummen
Hannover, 11.06.2013 - Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die Bereitstellung von 40 Millionen Euro als Soforthilfe für die vom Hochwasser in Niedersachsen betroffenen Menschen beschlossen. Dafür sollen 20 Millionen aus Landesmitteln und 20 Millionen aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt werden, teilte Innenminister Boris Pistorius nach der Kabinettssitzung in Hannover mit. Über eine Vereinbarung mit dem Bund zur Zahlung ergänzender Bundesmittel in jeweils gleicher Höhe zu den Landesmitteln habe das Innenministerium Gespräche mit dem Bund aufgenommen, teilte die Landesregierung heute mit.
Mit der Soforthilfe sollen durch das Frühjahrs-Hochwasser verursachte Schäden in Privathaushalten, der gewerblichen Wirtschaft und in der Land- und Forstwirtschaft sowie an der kommunalen Infrastruktur ausgeglichen werden, für die andere Ersatzleistungen von den Geschädigten nicht in Anspruch genommen werden können. Zusätzlich wurde das Finanzministerium beauftragt, steuerliche Erleichterungen für Hochwassergeschädigte zuzulassen. Das Vergabeverfahren und die Höchstbeträge werden durch das Innenministerium in Abstimmung mit dem Finanzministerium und dem Umweltministerium festgelegt.
Die Soforthilfe solle bei den vom Hochwasser Betroffenen schnell und ohne großen Aufwand Notlagen überbrücken, sagte Pistorius. Diese Soforthilfe sei keine Schadenersatzleistung und ersetze keine Versicherungsleistungen. Die Auszahlung soll über die Kommunen erfolgen. Die unbürokratische Abwicklung werde durch eine pauschale Betrachtung des entstandenen Schadens und pauschal festgelegte Höchstbeträge erreicht.
Durch die Soforthilfe sollen Schäden im Haushalt und am Hausrat sowie Schäden an Wohngebäuden gemildert werden. Daneben steht ein Härtefonds für Existenz bedrohende soziale Notlagen sowie außerordentliche Schäden am Hausrat, Wohngebäuden und Betriebsvermögen zur Verfügung. Auch gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sollen als Hilfe zur Existenzsicherung die Soforthilfe in Anspruch nehmen können.
In Anlehnung an frühere Soforthilfemaßnahmen bei Hochwasserschäden sollen folgende Entschädigungssummen in Abstimmung mit dem Bund vorgesehen werden:
Soforthilfe "Haushalt/Hausrat"
- Gesamtschaden mindestens 5.000 Euro
- 500 Euro je Erwachsener, 250 Euro je Kind
- mind. 1.000 Euro, max. 2.500 Euro je Haushalt
Soforthilfe "Ölschäden an Wohngebäuden"
- Schaden je Wohngebäude mindestens 10.000 Euro
- 25 Prozent des Gesamtschadens,
- max. 5.000 Euro je Wohngebäude
Härtefonds
- für soziale Notlage, Hausrat, Wohngebäude, Betriebsvermögen,
- max. 20.000 Euro
Soforthilfe gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe
- max. 500 Arbeitnehmer,
- 50 Prozent des Schadens, max. 100.000 Euro
- Existenzgefährdung/Härtefälle bis 200.000 Euro
Soforthilfe für Ernteschäden und sonstige entstandene land- und forstwirtschaftliche Schäden, Evakuierung und Rücktransport von Viehbeständen
- betriebliches Einkommen max. 75.000 Euro,
- Schaden mindestens 1.000 Euro, 50 Prozent des Schadens,
- max. 50.000 Euro je Antragsteller,
- Existenzgefährdung/Härtefälle max.100.000 Euro
Steuerliche Maßnahmen
- Entlastung im Rahmen des landesrechtlich Möglichen
Zur Bereitstellung der Soforthilfe und zur Herstellung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wird das Finanzministerium den Entwurf für einen Nachtragshaushalt 2013 vorlegen, der dann unmittelbar dem Landtag zur Kenntnis gegeben wird.