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Elbe-Hochwasser: Landkreis warnt vor Infektionsgefahr

Wichtige Hinweise zum Verhalten bei oder Vermeiden von Hochwasserkontakt

Lüneburg, 13.06.2013 - Die Hochwasser der Elbe machen auch vor Abwasserkanälen nicht Halt. Durch die hochwasserbedingte Überschwemmung der Kanalisationen und Aufwirbeln von Schlamm und Sedimenten aus Flussbetten und Auen ist davon auszugehen, dass das Wasser der Elbe aktuell mit Bakterien (insbesondere Stuhlkeime) und Viren (insbesondere Hepatitis A) belastet ist. Der Landkreis Lüneburg gibt daher folgende Verhaltenshinweise:

 

  • Die im Wasser und Schlamm enthaltenen Krankheitserreger können über Hand- Mundkontakt und durch offene Wunden in den Körper gelangen und infektiöse Erkrankungen verursachen. Deshalb muss eine sorgfältige Händehygiene eingehalten werden. Das bedeutet Händewaschen mit sauberem Wasser und Seife vor jeder Nahrungsaufnahme, dem Auspacken eines Kaugummis zum Verzehr oder dem Rauchen.
  • Kinder sollten im Überschwemmungswasser und im Schlamm nicht spielen. Menschen mit geschwächtem Immunsystem sollten bei Aufräumarbeiten im Haus mit überschwemmten Kellern und Geschossen nicht aktiv mit anpacken.
  • Sollte einwandfreies Trinkwasser und Lebensmittel, die keinerlei Kontakt mit dem Überschwemmungswasser hatten nicht verfügbar sein, wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Das Robert-Koch-Institut spricht derzeit keine allgemeine Impfempfehlung gegen Hepatitis A aus. Es hat weder in der Vergangenheit noch derzeit Hinweise für erhöhte Zahlen an Infektionserkrankungen in Überschwemmungsgebieten gegeben
  • Wegen der erhöhten Verletzungsgefahr bei Aufräumarbeiten sollte auf einen ausreichenden Schutz vor Tetanus geachtet werden. Ist eine Impfung gegen Tetanus länger als 10 Jahre her, könnte der Schutz nicht mehr ausreichend sein. Ist diese Information nicht verfügbar, sollte eine Simultanimpfung gegen Tetanus, d.h. eine gleichzeitige Mitimpfung mit Immunglobulin durch den Hausarzt vorgenommen werden.
  • Das Tragen wasserdichter Handschuhe und Kleidung bei den Aufräumarbeiten schützt ebenfalls vor Infektionen
  • Bezieht ein Haushalt Trinkwasser durch einen eigenen Brunnen, so ist das Trinkwasser nach einer Überschwemmung nicht mehr zum Verzehr geeignet bis Wasserproben die Unbedenklichkeit nachgewiesen haben. Die Freigabe erfolgt durch das Gesundheitsamt.
  • Jedes Nahrungsmittel, das von Überschwemmungswasser benetzt wurde ist nicht mehr zum Verzehr geeignet, wenn man es nicht abkochen oder schälen kann. Konserven müssen vor dem Öffnen gründlich mit frischem Wasser gereinigt werden. Im Garten gezogenes Gemüse und Obst darf im Überschwemmungsgebiet nicht aus Teichen oder Bächen gewässert werden. Die zentrale Trinkwasserversorgung unterliegt ständiger Kontrolle und ist unbedenklich, allerdings soll in überschwemmten Häusern mindestens 5 Minuten Wasser abgelassen werden, um die möglicherweise kontaminierten Wasserhähne durchzuspülen.
  • Von einer unmittelbaren Gefahr seitens der in den Sedimenten der Flüsse und den Böden der Auen möglicherweise enthaltenen Lasten wie Schwermetalle und Kohlenwasserstoffverbindungen aus früheren Zeiten oder aktuell ausgelaufenen Öltanks ist nicht auszugehen.