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Soforthilfe für Hochwasser-Schäden kann anlaufen

40 Millionen Euro stehen in Niedersachsen bereit - Anträge müssen bis 30. September gestellt werden

Hannover, 26.06.2013 - Wie geplant hat das Land Niedersachsen als Soforthilfe für die Betroffenen des Elbe-Hochwassers 2013 in einem Nachtragshaushalt 20 Millionen Euro für Soforthilfen bereitgestellt. Der Bund stellt eine Kofinanzierung in gleicher Höhe sicher, so dass insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Innerhalb der Landesregierung wurden jetzt die Antrags- und Abwicklungsmodalitäten vereinbart. Nachfolgend eine Übersicht, wie die Förderungen für die jeweils Betroffenen aussehen und unter welchen Voraussetzungen sie gewährt werden.

Schäden von Privatleuten: 
Für Schäden im privaten Bereich stehen insgesamt bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung, um Notlagen zu überbrücken. Die Gewährung erfolgt als un­bürokratische Billigkeitsleistung, da die Hilfe schnell, verfahrensmäßig einfach und effektiv erfolgen soll.

Einzelpersonen und Familien können bei akuter Unterbringungsnot, bei drohender oder bereits eingetretener Obdachlosigkeit Leistungen beantragen oder um das Notwendigste an Unterkunft, Ausstattung, Kleidung oder Mobiliar - unabhängig von etwaigen Leistungen des zuständigen Trägers der Grundsicherung - zu beschaffen.

Hilfen im Einzelnen:

  • Haushalt/Hausrat: Voraussetzung: Gesamtschaden mind. 5.000 Euro; Hilfeleistung: 500 Euro je Erwachsener, 250 Euro je Kind; mindestens 1.000 Euro, maximal 2.500 Euro je Haushalt.
  • Ölschäden an Wohngebäuden: Voraussetzung: Schaden je Wohngebäude mindes­tens 10.000 Euro; Hilfeleistung 25 Prozent des Gesamtschadens; maximal 5.000 Euro je Wohngebäude.
  • Härtefonds: Voraussetzung: Besondere soziale Notlage; Hilfeleistung je nach Gesamt­schaden: bis maximal 20.000 Euro je Haushalt.

Bewilligungsbehörde ist der zuständige Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Anträge auf So­forthilfe können ab sofort und noch bis 30. September 2013 gestellt werden. Die Soforthilfen sollen so schnell wie möglich ausgezahlt werden.

Schäden in der Landwirtschaft:
Schon jetzt nimmt die Landwirtschaftskammer (LWK) Schadensmeldungen auf. Anträge von geschädigten landwirtschaftlichen Betrieben nimmt die LWK ab dem 3. Juli an. Die Anträge können bis zum 12. Dezember 2013 eingereicht werden. Im Falle einer Bewilligung wird dem Betrieb als Teilausgleich für Schäden an Wirtschaftsgütern und für weitere hochwasserbedingte Kosten ein Zuschuss von 50 Prozent gezahlt.

Die Einkommensgrenze liegt bei 170.000 Euro, bei Verheirateten bei 200.000 Euro. Die Min­destschadensschwelle liegt bei 5.000 Euro. Die maximale Förderung liegt bei 50.000 Euro, bei Härtefällen höchstens bei 100.000 Euro.

Auf der Grundlage von Rechnungen, Kostenvoranschlägen, Gutachten von öffentlich bestellten Sachverständigen sowie Bewertungen durch LWK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ermittelt die Kammer den finanziellen Schaden und bewilligt die Zahlung. Die Kosten für den unabhängigen Gutachter trägt zunächst der Antragsteller. Im Falle einer Bewilligung werden jedoch 50 Prozent der Kosten erstattet. Betriebe, deren Anträge bewilligt werden, können ab August mit der finanziellen Unterstützung aus der Soforthilfe rechnen.

Wirtschaft und freie Berufe:
Mittelständische Unternehmen und Angehörige freier Berufe können beim Wirtschaftsministerium Unterstützung beantragen. Für Niedersachsen stehen vier Millionen Euro, je zur Hälfte Landes- und Bundesmittel, für Soforthilfen zur Verfügung. Mit den Leistungen können nicht versicherte Schäden an Anlage- oder Umlaufvermögen erstattet werden. Die Höchstfördersumme beläuft sich auf 100.000 Euro, bei Existenzgefährdung auf 200.000 Euro.

Durch vorübergehende Unterbrechungen des Produktionsprozesses entstandene Verluste und entgangene Gewinne, Verluste von Aufträgen, Kunden oder Märkten sowie sonstige mittelbare Schäden können nicht ersetzt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und mit einer Betriebsstätte im Land Niedersachsen. Die Anträge können bei der NBank gestellt werden. Antragsformulare werden auf der Website der Bank www.nbank.de in Kürze zur Verfügung stehen.