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Weiteres Gutachten für LBZ-Neubau in Echem

Landkreis ludt zu Erörterungstermin zu eingegangenen LBZ-Stellungnahmen ein 

Lüneburg/Echem, 18.09.2013 - Sechs Stellungnahmen von Bürgern und Verbänden zu dem geplanten neuen Schweinestall für das Landwirtschaftliche Bildungszentrum (LBZ) Echem wurden heute in Scharnebeck erörtert. Zu der öffentlichen Veranstaltung hatte der Landkreis Lüneburg unter der Leitung von Stefan Bartscht, Leiter des Fachdienstes Umwelt beim Landkreis Lüneburg, neben den Einwendern auch Gutachter sowie Vertreter des Bauherrn, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eingeladen. Die Kammer stimmte heute der Erstellung eines Schallemissions-Gutachtens zu. 

Das Bauvorhaben ist Teil des geplanten Ausbaus des LBZ Echem, in dem die Landwirtschaftskammer in den kommenden Jahren die überbetriebliche Ausbildung aller Landwirte aus Niedersachsen konzentrieren will. Die Landwirtschaftskammer hat beim Landkreis Lüneburg einen Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Genehmigung des neuen Schweinestalls gestellt.

Martina Wojahn, Geschäftsführerin des LBZ, stellte zunächst das Bauprojekt vor. Die angehenden Landwirte sollen in Echem sowohl in konventioneller als auch in ökologischer Tierhaltung ausgebildet werden, was sich in den unterschiedlichen Anlagen mit Mast-, Sauen- und Ferkelställen widerspiegelt. 3.357 Schweine sollen in dem neuen Stallgebäude Platz finden. Außerdem soll auf dem Gelände eine Biogasanlage zu Unterrichtszwecken entstehen. Der neue Schweinestall soll etwa eineinhalb Kilometer außerhalb der Ortschaft Echem entstehen. Die Gemeinde Scharnebeck hat dafür einen Bebauungsplan aufgestellt, der auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung enthält.

Den Schwerpunkt der Stellungnahmen bildeten bei der anschließenden Erörterung Einwendungen von Bürgern aus Echem, die den Schutz vor Emissionen wie Lärm, Gerüchen und Krankheitskeimen sichergestellt wissen wollten. Wie die Fachleute der Kreisverwaltung sowie externe Gutachter in den einzelnen Fällen erläuterten, sei durch den Bebauungsplan und die Umweltverträglichkeitsprüfung sichergestellt, dass die rechtlichen Vorgaben in diesen Fällen erfüllt sind. Auch die bauordnungs- und brandschutzrechtlichen Bestimmungen erfülle der geplante neue Schweinestall. 

Die Landwirtschaftskammer will jedoch auf Anregung eines Echemer Bürgers zusätzlich noch einen Gutachter hinzuziehen, der prüfen soll, ob insbesondere die tieffrequenten Schallemissionen der Biogasanlage und eines angeschlossenen Blockheizkraftwerks eine Beeinträchtigung für die Bewohner der nächstgelegenen Häuser darstellen. Dieses Gutachten soll in die endgültige Entscheidung über die Genehmigung des Bauvorhabens einfließen.