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Wo die Windräder drehen dürfen

Neues Arbeitsheft will Hilfestellung bei der Ausweisung von Windenergieflächen geben - Mit Download-Datei

Hannover, 18.11.2013 - Auch wenn noch die eine oder andere Abstimmungsrunde gedreht werden soll - der Landkreis Lüneburg schwenkt in Sachen Windenergie mit der Ausweisung von Vorrangflächen allmählich auf die Zielgerade ein. Die Kriterien sind definiert, der Rahmen ist weitgehend abgesteckt. Nun haben sich auch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) Gedanken gemacht, wie sie den nicht immer einfachen Prozess in den Landkreisen und Kommunen unterstützen können, und haben gemeinsam die Arbeitshilfe "Regionalplanung und Wind­energie" herausgegeben. Etwas spät vielleicht, ein Blick in das Dokument lohnt dennoch.

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungs­gerichts werde für die planerische Steuerung der Windenergienutzung ein schlüssiges und nachvollziehbares Konzept für den gesamten Planungsraum gefordert, heißt es in der dazu herausgegebenen Pressemitteilung des Ministeriums. Dabei komme der Unterscheidung in harte und weiche Tabuzonen eine besondere Bedeutung zu. Zur Unterstützung der Träger der Regionalplanung haben Mitarbeiter aus dem Ministerium, von Land­kreisen und der Region Hannover eine Arbeitshilfe zur Steuerung der Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung in den Regionalen Raum­ordnungsprogrammen erstellt.

Dazu erklärt der Staatssekretär des Niedersächsischen Ministe­riums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Schörshusen: "Der raumverträgliche Ausbau erneuerbarer Energien ist ein wesentlicher Bestandteil nachhaltiger Klima- und Energiepolitik der Landesregierung. Die Träger der Regionalplanung haben die Auf­gabe, Planungs- und Rechtssicherheit für diese Investitionen zu schaffen."

Der Hauptgeschäftsführer des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer, ergänzt: "Die planerische Steuerung der Windenergienutzung gestaltet sich unter Beachtung der verschiedensten Belange des Natur-, Land­schafts- und Anwohnerschutzes und den hohen Anforderungen durch die sich ständig weiterentwickelnde Rechtsprechung sehr komplex. Es ist eine schwierige Aufgabe für die Regionalplanung, die Energie­wende zu begleiten und Akzeptanz zu schaffen. Die nunmehr heraus­gegebene Arbeitshilfe soll die Träger der Regionalplanung hierbei unterstützen." Schöner kann man es eigentlich nicht sagen.

Das etwas zu spät gekommene Dokument kann hier heruntergeladen werden.