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In Lüchow-Dannenberg darf nach Rohstoffen gesucht werden

Bergbehörde erteilt Ausuchungserlaubnis für Feld Prezelle

Hannover, 08.12.2013 - Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat als zuständige Bergbehörde zwei Bescheide für die Aufsuchung sowie einen Bescheid für die Erkundung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas in Niedersachsen erteilt. Alle Bescheide wurden am 4. Dezember an die Unternehmen herausgegeben. Für das Feld Prezelle mit einer Fläche von rund 160 Quadratkilometern bekommt die deutsche Geo Exploration Technologies (GET) eine Aufsuchungserlaubnis für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019. Das Feld befindet sich im Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Die Kimmeridge Energy Management Ltd. mit Hauptsitz in New York erhält eine Aufsuchungserlaubnis für das Feld Heemsen (etwa 403 Quadratkilometer), das die Landkreise Diepholz, Heidekreis, Nienburg und die Region Hannover berührt. Das niederländische Unternehmen Tulip Oil Holding B.V. erhält vom LBEG eine Bewilligung für das Feld Eystrup (rund 5,3 Quadratkilometer) im Landkreis Nienburg.

Wie das LBEG mitteilt, wurden die Stellungnahmen der jeweils berührten Landkreise (u. a. Natur- und Umweltschutzbelange) bei der Erteilung der beiden Erlaubnisse sowie der Bewilligung berücksichtigt.

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. "Eine solche Erlaubnis berechtigt nicht zur Durchführung von technischen Maßnahmen wie z. B. dem Niederbringen von Erkundungsbohrungen oder seismische Untersuchungen. Technische Maßnahmen wie diese muss das Unternehmen gesondert in Form von Betriebsplänen beantragen", teilte die Behörde weiter mit. Über diese Betriebspläne entscheidet das LBEG als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes unter Beteiligung der Betroffenen sowie der in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (z. B. Landkreise) und den Gemeinden als Planungsträger. Dabei werden auch Umweltbelange aufgrund des Umweltrechtes wie z. B. Wasserrecht, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht bewertet.

Die Behörde weist darauf hin, dass sie mit den Erlaubnissen und der Bewilligung den drei Unternehmen keine Genehmigung zur Durchführung einer Fracking-Maßnahme erteilt habe. Vor einer Fracking-Maßnahme müsse nach dem Bundesbergbau-Gesetz immer ein gesondertes und umfangreiches Betriebsplanverfahren vorgenommen werden.