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Schuldenfrei in die Krankenkasse

Ausnahmeregelung gilt bis Ende des Jahres

Hannover, 15.12.2013 - Wer noch nicht krankenversichert ist und ohne Beitragsschulden in die Krankenkasse zurückkehren möchte, sollte sich beeilen: Noch bis Ende des Jahres gilt aufgrund einer Gesetzesänderung eine Ausnahmeregelung. Betroffenen, die sich bis zum 31. Dezember 2013 anmelden, werden die aufgelaufenen Schulden erlassen, teilte jetzt das Niedersächsische Sozialministerium mit. In Niedersachsen sind nach Angaben des Bundesamtes für Statistik rund 14.000 Menschen nicht krankenversichert, bundesweit wird von etwa 137.000 Betroffenen ausgegangen.

In Deutschland herrscht seit 2007 Versicherungspflicht: Bürger müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden, um im Krankheitsfall geschützt zu sein. Wer dies aus unterschiedlichen Gründen bisher nicht getan hatte und nun nachholen wollte, erlebte in der Vergangenheit oft eine böse Überraschung. "Bisher mussten die Beiträge rückwirkend bis zum 1. April 2007 nachgezahlt werden, außerdem haben viele Krankenkassen Säumniszuschläge von bis zu 5 Prozent erhoben. So entstanden hohe Beitragsschulden, die viele Betroffene an den Rand des Ruins gebracht haben", erläutert Sozialministerin Cornelia Rundt den Grund für die jetzt getroffene Regelung. 

Die Ministerin appelliert daher an Menschen ohne Krankenversicherung, sich bis zum 31. Dezember bei einer Krankenversicherung anzumelden.