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Sandsack-Gesetze blockieren Schröder-Ehlers

SPD-Landtagsabgeordnete für mobiles Hochwasserschutzsystem - Landesregierung sagt Nein

Hannover, 16.12.2013 - Wenig erfreut ist Lüneburgs SPD-Landtagsabgeordnete Andrea Schröder-Ehlers über eine Antwort, die sie kürzlich von der rot-grünen Landesregierung auf eine entsprechende Anfrage erhalten hat. "Eine äußerst unbefriedigende Rechtslage", sagte Schröder-Ehlers dazu. Sie hatte wissen wollen, ob die Landkreise und Gemeinden bei der Beschaffung von mobilen Hochwasserschutzsystemen durch die Landesregierung unterstützt werden und ob dafür ein Teil der Katastrophenschutzmittel genutzt werden kann, die für die niedersächsische Sandsackreserve verwendet werden.

Anlässlich des jüngsten Hochwassers an der Elbe wurden im Landkreis Lüneburg auf einer Länge von 70 km über 1,3 Millionen Sandsäcke zur Erhöhung der Deiche und zum Schutz der Bevölkerung eingesetzt. Nur durch die große Unterstützung der freiwilligen Feuerwehren und Hilfsdienste sowie der Bundeswehr und insbesondere durch die tatkräftige Hilfe der Bevölkerung konnten diese befüllt und auf die Deiche gebracht werden.

Nach Abklingen der Wassermassen mussten die Sandsackwälle mit Unterstützung von Fachfirmen aufwändig abgebaut und entsorgt werden. Dies habe zu einer hohen finanziellen Belastung des Landkreises geführt, so Schröder-Ehlers. Sie hat daher - auf Anregung der Feuerwehrführungen - vorgeschlagen, künftig mobile Hochwasserschutzsysteme einzusetzen, wie dies beim Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Frankfurt bei ihrem Hilfseinsatz in Lüchow-Dannenberg geschehen ist. Damit habe die vom Hochwasser stark gefährdete Ortschaft Gartow vor den Wassermassen der Elbe gesichert und geschützt werden können, so Schröder-Ehlers. Es handelte sich dabei um ein System aus Fasselementen, die mit Flusswasser gefüllt wurden. Da es schnell abgebaut und an anderer Stelle wieder aufgebaut werden konnte, habe es sich bei diesem Einsatz bewährt. 

Zwar bestehe für die Gemeinden die Möglichkeit, einen genau definierten Objektschutz planmäßig mit mobilem Hochwasserschutz zu gewährleisten, heißt es in der Antwort der Landesregierung. Davon zu unterscheiden sei aber der im Juni 2013 an der Elbe eingesetzte notfallmäßige mobile Hochwasserschutz. "Dieser bleibt lediglich auf bestimmte Randbedingungen beschränkt, insbesondere ist der Einsatz am und auf dem Deich wegen der fehlenden Standsicherheit ausgeschlossen. Die Finanzierung eines mobilen Hochwasserschutzes aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ist zudem nicht möglich", teilte die Landesregierung in ihrer Antwort mit.

Zudem gebe es für die Finanzierung der Landessandsackreserve im Landeshaushalt keinen Haushaltstitel, da sie Teil des beweglichen Anlagevermögens des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sei und für den Einsatzfall nur gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werde.

Andrea Schröder-Ehlers will sich mit der Antwort noch nicht zufrieden geben. "Mit der Feuerwehr, mit dem Umweltministerium und dem Innenministerium werde ich darüber sprechen, wie Abhilfe geschaffen werden kann. Diese mobilen Systeme können die Sandsäcke nicht völlig ersetzen, sie sind aber eine sehr sinnvolle Ergänzung an besonders schwierigen Stellen."