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"Mindestmaß bei weitem noch nicht erreicht"

Rechtliche Vorgaben behindern wirksamen Gehölzrückschnitt an der Elbe

Lüneburg, 26.12.2013 - Seit August dieses Jahres werden im Elbvorland die Arbeiten zum Rückschnitt von Gehölzen fortgesetzt, die den Wasserabfluss beeinträchtigen und aus Gründen des Hochwasserschutzes entfernt werden müssen. Doch rechtliche Vorgaben sorgen dafür, dass der Rückschnitt an vielen Stellen nicht wie geplant durchgeführt werden kann, um einen wirksamen Hochwasserschutz zu gewährleisten. Der Landkreis Lüneburg drängt nun beim Land auf Lösung des Problems, wofür ein Ausnahmeantrag bei der EU erforderlich ist.

"Dank der weitgehend trockenen Witterung und des niedrigen Wasserstandes der Elbe sind die Arbeiten kontinuierlich und mit wenigen Unterbrechungen vorangeschritten“, berichtet Stefan Bartscht, Fachdienstleiter Umwelt beim Landkreis Lüneburg. Bis Mitte Dezember war bereits auf rund 30 Deichkilometern der Gehölzrückschnitt auf der rechten Elbseite geschafft. Linkselbisch war aufgrund der Arbeiten in den Vorjahren nur in einigen Bereichen ein Rückschnitt erforderlich. Die restlichen Kilometer können daher je nach Wetterlage nun in Angriff genommen werden.

Im Landkreis Lüneburg wären dann alle Rückschnittmaßnahmen abgeschlossen, die unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen möglich sind. Doch genau diese rechtlichen Vorgaben sorgen bei den Arbeiten für Einschränkungen. So sind beispielsweise große Bereiche der im Amt Neuhaus vorgesehenen Rückschnittflächen naturschutzrechtlich als sogenannter Prioritärer Lebensraum eingestuft und dürfen damit nicht angetastet werden. Außerdem mussten alle Bäume stehen bleiben, die älter als zehn Jahre sind, zudem musste der Schutz der Biberburgen gewährleistet bleiben. "In vielen für den Wasserabfluss oder die Deichsicherheit wichtigen Bereichen konnte daher auf dem bisher bearbeiteten Abschnitt überhaupt nicht gearbeitet werden", teilte der Landkreis mit. 

Um auch in den Prioritäten Lebensräumen arbeiten zu können, soll das Land Niedersachsen einen Ausnahmeantrag an die EU auf den Weg bringen. Ein solcher Antrag soll im Rahmen eines Gesamtkonzeptes auf den Weg gebracht werden, dessen Erarbeitung aber noch einige Monate in Anspruch nehmen werde, so der Landkreis. "Dennoch hoffen wir, dass für die Schnittsaison 2014/2015 wenigstens einige aus Hochwasserschutzsicht besonders bedeutsame Bereiche freigegeben werden", sagt Landrat Manfred Nahrstedt. "Mit den Maßnahmen, die wir bisher umsetzen konnten, ist das Mindestmaß bei weitem noch nicht erreicht."

Das Land Niedersachsen lässt zurzeit ein zweidimensionales Modell erarbeiten, das die hydraulische Wirksamkeit der vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen ermitteln soll. Erste Zwischenergebnisse liegen vor. "Aus Sicht des Landkreises Lüneburg müssen jetzt schnell die nächsten Schritte kommen", so Landrat Nahrstedt.